Vier Prozent Aufschlag auf Übernachtungen
Neue Einnahmequelle: Stade kassiert künftig Bettensteuer
Die Hansestadt Stade erhebt ab dem 1. Juli 2025 eine Bettensteuer. Das hat der Rat auf seiner jüngsten Sitzung mit großer Mehrheit beschlossen. Die Stader müssen sich aber keine Sorgen machen: Anders als der Name auf den ersten Blick vermuten lässt, werden nicht die Bürger für das Bett im heimischen Schlafzimmer zur Kasse gebeten. Die neue Steuer müssen künftig Stade-Besucher bezahlen, die in Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen übernachten. Damit reiht sich die Hansestadt in eine Riege von Städten ein, die ihre Gäste sozusagen an der Sanierung der städtischen Finanzen beteiligen. In Niedersachsen sind das u.a. Hannover, Lüneburg und Cuxhaven.
Steuerpflichtig ist der Gast, zahlen muss der Gastgeber
Der Gast ist zwar der Steuerpflichtige. Doch den neuen Zusatz-Obolus muss er nicht selbst an die Stadtkasse entrichten, sondern der Gastgeber. Fällig sind vier Prozent. Diese werden auf den Übernachtungspreis plus Umsatzsteuer aufgeschlagen. Das bedeutet: Wenn ein Paar beispielsweise für 200 Euro ein verlängertes Wochenende mit zwei Nächten in Stade bucht, kommen 8 Euro als Bettensteuer obendrauf. Die Verwaltung rechnet dank der neuen Steuer mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 600.000 Euro. Für die Bearbeitung soll eine halbe Kraft eingestellt werden. Die Personalkosten schlagen mit rund 30.000 Euro zu Buche.
Stade kann jede Zusatzeinnahme gebrauchen
Das erwartete Einnahme-Plus ist angesichts der schwierigen Finanzlage höchst willkommen. Der Entwurf für den Stader Haushalt 2025 sieht aktuell ein Defizit vier Millionen Euro vor. Für die Politik kam der Vorschlag zur Bettensteuer - oder Übernachtungssteuer, wie sie offiziell in der Steuersatzung heißen wird - nicht unerwartet. Über deren Einführung war bereits in der sogenannten Arbeitsgruppe Aufgabenkritik beraten worden. Die Vertreter der Parteien in diesem Gremium, das sich regelmäßig mit Einsparmöglichkeiten und neuen Einnahmequellen befasst, fanden die Sache sinnvoll. Das positive Votum des Rates war daher absehbar.
Änderungsanträge aus den Fraktionen
Zuvor war im Finanzausschuss allerdings noch über das Thema intensiv diskutiert worden. Die Fraktionen von SPD, FDP/UBLS, Grünen und Linken hatten Änderungsanträge gestellt. Die Genossen wollten u.a. erreichen, dass Minderjährige von der Bettensteuer befreit werden (die gleiche Forderung stellten die Linken), ebenso wie Monteure oder andere Personen, die beruflich in Stade zu tun haben. Ein ähnliches Ansinnen hatten die Grünen, die zudem eine Verschiebung des ursprünglichen Starttermins zum 1. Januar 2025 um ein Jahr beantragten. Die Liberalen und unabhängigen Bürger wiederum sprachen sich für eine Halbierung des Steuersatzes auf zwei Prozent aus.
Keine zusätzliche Bürokratie
Der Stadtrat Carsten Brokelmann - aufgrund seiner langjährigen Führungsposition im Stader Finanzamt ein ausgewiesener Steuerexperte - konnte die Politik schließlich davon überzeugen, dass jede Ausnahme- oder Sonderregelung in Bezug auf die Bettensteuer mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden wäre. Die Vermieter dürfen nicht zusätzlich belastet werden, indem sie etwa noch Ausweise in Hinblick auf die Altersangaben oder den Anlass eines Aufenthaltes überprüfen müssen, so Brokelmanns Argument. Die Parteien - bis auf die Linken - hatten ein Einsehen und zogen ihre Anträge zurück. SPD-Fraktionschef Kai Holm brachte es im Rat auf den Punkt: "Wir dürfen kein neues Bürokratiemonster schaffen." Die einzige Änderung: Die Einführung der Bettensteuer wird vom 1. Januar auf den 1. Juli 2025 verlegt.
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