Landkreis Stade: Waffenrechtliche Anträge ruhen
Neues Waffengesetz blockiert die Arbeit der Behörden

Die Unstimmigkeiten bei der Umsetzung des neuen Waffenrechts führen dazu, dass derzeit auch keine jagdrechtlichen Anträge bearbeitet werden können | Foto: Adobe Stock/bobex73
  • Die Unstimmigkeiten bei der Umsetzung des neuen Waffenrechts führen dazu, dass derzeit auch keine jagdrechtlichen Anträge bearbeitet werden können
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Waffenbesitzer könnten ein Problem bekommen: Derzeit sind keine waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen möglich. Grund ist das geänderte Waffengesetz. Darin ist eine Verfahrensänderung vorgesehen, deren genaues Prozedere noch ungeklärt ist. Es geht dabei um die Beteiligung von Bundespolizei und Zollkriminalamt. Der Landkreis Stade weist darauf hin, dass die Arbeit der Waffenbehörde stark eingeschränkt ist, solange es keine Klärung gibt. Damit ist bei einer Gesetzesnovelle der inzwischen zerbrochenen Ampelkoalition erneut ein Schuss nach hinten losgegangen.

Der Deutsche Bundestag hat Ende Oktober mit dem Beschluss des sogenannten Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems unter anderem auch eine Reihe von Änderungen des Waffengesetzes vorgenommen. So müssen bei waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen der kommunalen Waffenbehörden seit dem 1. November auch die Bundespolizei und das Zollkriminalamt beteiligt werden. Da gibt es aber ein Problem: Es wurde noch nicht abschließend festgelegt, wie Polizei und Zoll die Zuverlässigkeitsanfragen der Waffenbehörden – in Niedersachsen sind das die Landkreise – bearbeiten sollen. Diese Anfragen sind aber zwingend gesetzlich vorgeschrieben.

Vor diesem Hintergrund informiert nun der Landkreis Stade, dass waffenrechtliche Anträge, für die bis 31. Oktober keine abgeschlossene Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt ist, entsprechend einer Weisung des niedersächsischen Innenministeriums bis auf Weiteres ruhen müssen und nicht bearbeitet werden dürfen. Unter anderem sind Voreinträge in Waffenbesitzkarten, die in vielen Fällen Voraussetzung für den Kauf einer Waffe sind (zum Beispiel bei Kurzwaffen für Jäger und Sportschützen oder halbautomatischen Langwaffen für Sportschützen), derzeit nicht möglich.

Zudem gibt es eine Weisung des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums, die Bearbeitung jagdrechtlicher Anträge zunächst zurückzustellen. Derzeit ist unklar, wann auf Bundesebene eine Lösung für die Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung gefunden wird. Hierzu soll es noch Abstimmungen zwischen den Bundesländern und dem Bundesinnenministerium zum geänderten Waffengesetz geben.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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