Diskussion um behördliche Auflagen
Niedersachsen-CDU fordert Rechtssicherheit für Lichterfahrten
Die genauen Routen sind zwar noch nicht bekannt, doch schon jetzt steht fest: Es soll wieder Lichterfahrten der Landwirte in den Landkreisen Stade und Harburg geben. Vier Termine sind von der "Funken Crew", die einige der vorweihnachtlichen Trecker-Touren organisiert, bereits fest eingeplant (mehr dazu lesen Sie hier: bitte klicken). In den vergangenen Jahren gab es allerdings im Vorfeld immer wieder Probleme mit der Genehmigung der Lichterfahrten. Die Behörden taten sich schwer, wie die Touren der bunten Trecker-Kolonnen einzustufen sind. Gelten sie womöglich als Fahrzeug-Konvoi im Rahmen einer Adventsveranstaltung oder etwa als Protestfahrt und sind damit wie eine Demonstration zu bewerten? Von solchen Fragen hängt ab, welche Auflagen die Organisatoren erfüllen müssen. Die CDU-Opposition im niedersächsischen Landtag möchte diese Frage ein für alle Mal geklärt wissen und dafür sorgen, dass die Lichterfahrten künftig ohne große rechtliche Hürden ausgerichtet werden können.
Bisher gibt es keine einheitliche Regelung
Die CDU hat daher eine sogenannte kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet. Hintergrund ist, dass es bisher keine landesweit einheitlichen Regelungen für diese Veranstaltungen gibt, die ein Highlight der Vorweihnachtszeit darstellen. „Die Lichterfahrten sind ein beeindruckendes Beispiel dafür, die Landwirtschaft positiv zu präsentieren dabei Freude in die Herzen der Menschen zu bringen – besonders bei den Jüngsten. Es darf nicht sein, dass bürokratische Hürden diese wunderbare Tradition gefährden“, betont der Zevener CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Marco Mohrmann, der auch agrarpolitischer Sprecher seiner Fraktion ist. Er betont, dass die Lichterfahrten "mehr als nur ein Spektakel" seien. Sie würden den gesellschaftlichen Dialog fördern.
Die rechtlichen Unsicherheiten ergeben sich aus der aktuellen Einordnung der Lichterfahrten durch das Niedersächsische Wirtschafts- und Verkehrsministerium. Nach einem Schreiben des Ministeriums vom 11. November werden die Fahrten als Veranstaltungen nach § 29 Abs. 2 StVO gewertet ("Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, insbesondere Kraftfahrzeugrennen, bedürfen der Erlaubnis"). Damit sind die örtlichen Straßenverkehrsbehörden für die Genehmigung und das Erteilen von Sicherheitsauflagen zuständig.
Welche Position vertritt die Landesregierung?
In seiner Anfrage möchte Mohrmann daher wissen, welche konkreten Schritte die rot-schwarze Landesregierung unternimmt, um verbindliche und landesweite Regelungen für die Lichterfahrten zu schaffen. Gleichzeitig fragt er, welche Position die Landesregierung zu diesen Fahrten vertritt – insbesondere in Bezug auf ihren Beitrag zum gesellschaftlichen Dialog über die Landwirtschaft. Zudem möchte Mohrmann erfahren, wie die Landesregierung die möglichen Folgen beurteilt, falls die Lichterfahrten aufgrund der aktuellen rechtlichen Unsicherheiten zukünftig nicht mehr stattfinden könnten.
Mohrmanns Forderung ist unmissverständlich: "Wir brauchen eine klare Haltung und pragmatische Lösungen, um diese Veranstaltungen zu sichern. Sie stärken nicht nur das Gemeinschaftsgefühl, sondern auch das Verständnis für die Landwirtschaft. Gerade in Zeiten, in denen der ländliche Raum oft mit Herausforderungen kämpft, sind solche Aktionen ein leuchtendes Zeichen der Verbundenheit und Solidarität."
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