Verlängerte "Winterruhe" bis 23. Februar
Niedersachsen führt Testpflicht für Kindergartenkinder ab 15. Februar ein
(ts). Zur Eindämmung der Corona-Pandemie verlängert das Land Niedersachsen die sogenannte Winterruhe bis zum 23. Februar. Das bedeutet: Es gilt weiterhin die Warnstufe 3 mit einigen zusätzlichen Regelungen.
Er hoffe, dass nach der Spitze der Infektionswelle mit der Omikron-Variante des Coronavirus Mitte/Ende Februar weniger Schutzmaßnahmen nötig seien", sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD). Die niedersächsische Corona-Änderungsverordnung tritt am Mittwoch, 2. Februar, in Kraft, teilte die Niedersächsische Staatskanzlei heute mit.
Mit der aktualisierten Corona-Verordnung weitet das Land Niedersachsen die Teststrategie in Kindertagesstätten aus: Ab Dienstag, 15. Februar, gilt für Kindergartenkinder eine verbindliche Testpflicht. Sie wird für Kinder ab der Vollendung des dritten Lebensjahres in Kindertagesbetreuung eingeführt. Diese Testpflicht gilt auch für in Kindertagesbetreuung betreute Schulkinder in Ferienzeiten. Die verbindlichen Tests finden dreimal pro Woche statt.
Die Testpflicht gilt nicht für Eltern von Kita-Kindern, teilte die Staatskanzlei ausdrücklich mit. Es könne jedoch in Einzelfällen eine im Haushalt des Kindes lebende volljährige Person anstelle des betreuten Kitakindes den Nachweis der dreimaligen Durchführung eines Tests je Woche erbringen, wenn bei dem Kind selber aufgrund seines Entwicklungsstandes kein Test durchgeführt werden kann. Voraussetzung ist
allerdings, dass die Undurchführbarkeit der Testung bei dem Kind selber durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen ist oder die Einrichtungsleitung sichere Kenntnis von der Undurchführbarkeit hat.
Für Schülerinnen und Schüler gilt ab morgen eine verschärfte Testpflicht: Davon befreit sind nur noch Schülerinnen und Schüler, die nicht nur zweimal geimpft sind, sondern zusätzlich eine Auffrischungsimpfung erhalten haben oder die doppelt geimpft und von einer COVID-Infektion genesen sind. Bislang reichten zwei Impfungen aus.
Die Betroffenen sollen sich zu Hause vor Beginn des Unterrichts testen – damit soll verhindert werden, dass bei einem positiven Test eine mögliche Corona-Infektion in die Schule getragen wird. Die Tests werden weiterhin vom Land über die Schulen bereitgestellt.
Mit der neuen Corona-Verordnung sind in Niedersachsen alle Personen von der Testpflicht befreit, die nachweisen können, dass sie immunisiert sind durch eine Impfung und eine Infektion mit dem Coronavirus, frisch vollständig geimpft sind, also über einen vollständigen Impfschutz in Form von zwei Einzelimpfungen verfügen, von denen die zweite nicht mehr als 90 Tage zurückliegt oder den vollständigen Impfschutz (nur) durch vorherige Infektion erworben haben, wenn die dazu ergangene Testung mindestens 28 Tage, aber nicht mehr als 90 Tage zurückliegt.
Redakteur:Thomas Sulzyc aus Seevetal | |
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