Mehr Flexibilität bei der Kinderbetreuung
Reform des Kindertagesstättengesetzes tritt zum neuen Kita-Jahr in Kraft
Der im April-Plenum erst beratene und Anfang der Woche von den regierungstragenden Fraktionen SPD und Grüne verabschiedete Gesetzentwurf zur Reform des Kindertagesstättengesetzes (NKiTaG) soll kurzfristig helfen, die angespannte Situation in den niedersächsischen Kindertagesstätten zu verbessern, für mehr Freiräume und Handlungsspielräume bei der Personalplanung zu sorgen und in Zeiten des Fachkräftemangels mehr Verlässlichkeit zu gewährleisten.
„Fehlende Fachkräfte sind aktuell die größte Herausforderung für die Kindertagesbetreuung in Niedersachsen. Hier setzt das Gesetz an“, sagt Corinna Lange aus dem Landkreis Stade, die in Hannover Sprecherin für frühkindliche Bildung der SPD-Landtagsfraktion ist.
Hürden wurden gesenkt
Das Gesetz ermöglicht berufserfahrenen sozialpädagogischen Assistenzkräften mit zweijähriger Ausbildung einen niedrigschwelligen Aufstieg zur Gruppenleitung. Diese Funktion war bisher Erzieherinnen und Erziehern mit vierjähriger Ausbildung vorbehalten. Hierfür ist auch eine Finanzhilfe vorgesehen. „Es ist nicht sinnvoll, dass Assistenzkräfte für eine Qualifizierungsmaßnahme für längere Zeit dem Kita-Betrieb fernbleiben. Die Anmeldung für eine Qualifizierungsmaßnahme reicht jetzt schon aus, um als Gruppenleitung eingesetzt werden zu können“, so Lange.
Die Betreuung in den Randzeiten kann ab sofort flexibler durch sogenannte "geeignete Kräfte" erfolgen. Das entlastet Eltern, die frühmorgens oder später am Nachmittag arbeiten. Nach der Novellierung können in den Randzeiten jetzt auch Sozialassistenten gemeinsam mit Hilfskräften, Eltern oder Menschen aus der Tagespflege die Betreuung übernehmen.
Weiterhin wurden die Vertretungsregelungen angepasst, um auf personelle Engpässe flexibler reagieren zu können. Eine geeignete Kraft kann nun fünf Tage im Monat je Gruppe eingesetzt werden, was in mindestens vierzügigen Kitas sogar die Möglichkeit einer Vollzeitbeschäftigung für Vertretungskräfte bietet. „Somit lassen sich zum einen besser die benötigten Betreuungskräfte finden und zum anderen gibt dieser Schritt den Vertretungskräften die nötige berufliche Sicherheit“, sagt Lange.
Gesetz ist auf zwei Jahre befristet
Die Gesetzesänderung ist bis Ende Juli 2026 befristet. Bei der Opposition stieß sie auf Kritik. So fordert die CDU stattdessen eine Ausbildungsoffensive, die mehr Menschen in das Berufsfeld bringen soll. Die schulische solle durch eine dualisierte, vergütete Ausbildung ersetzt werden.
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