Schölisch: Einer alleine kann sich eine Klage nicht leisten
bc. Stade. Um ein finanzielles Risiko für die Kläger auszuschließen, haben die Anwohner der Schölischer Straße in Stade jetzt eine sogenannte Prozessgemeinschaft gegründet. Mehr als 100 Bürger versammelten sich vor einer Woche im Hotel Vier Linden. „Mehr als die Hälfte der ungefähr 150 Grundstückseigentümer an unserer Straße haben sich entschieden, bei der Prozessgemeinschaft mitzumachen“, sagt Hannelore Plata von der Bürgerinitiative (BI) Schölischer Straße.
Sie und ihre Mitstreiter rechnen damit, dass der Gang vor das Stader Verwaltungsgericht mindestens 25.000 Euro kosten wird. Je nach Grundstücksgröße beteiligen sich die Mitglieder der Gemeinschaft mit einem bestimmten Betrag. Mit der Gesamtsumme sollen Anwalts- und Gerichtskosten beglichen werden.
Wie berichtet, wehrt sich die BI seit mehr als einem Jahr gegen die Erhebung von Straßenausbau-Beiträgen. Die Stader Politik hat sich allerdings im vergangenen Sommer für die Beibehaltung der entsprechenden Satzung ausgesprochen. Schon damals kündigte die BI den Klageweg an. Viele Anwohner sollen mittlere bis hohe vierstellige Beträge bezahlen, manche noch mehr.
Bei der Klage geht es vor allem um komplizierte rechtliche Fragen. Insbesondere darum, ob die Stadt Verfahrensfehler begangen hat und ob die Grundsätze zur Anwendung der Straßenausbau-Beitragssatzung überhaupt juristisch korrekt eingehalten worden sind.
Beispiel: An einer Kreisstraße braucht kein Anwohner Ausbau-Beiträge zu bezahlen. Von der Netzbildung ist die Schölischer Straße noch immer eine Kreisstraße, seit Jahrzehnten liegt die Baulast aber bei der Stadt. Das bedeutet, dass die Satzung greift. Davon wussten aber die meisten Anwohner nichts. Erst als bekannt wurde, dass die Straße ausgebaut werden soll, fielen sie angesichts der hohen Beiträge aus allen Wolken. „Meines Wissens ist die Straße immer noch nicht im vollen Umfang im Eigentum der Stadt“, sagt BI-Mitglied Sven Feldtmann.
Positiv bewertet die BI dagegen die Entscheidung der Stadtverwaltung, einem Musterklage-Verfahren vor dem Verwaltungsgericht zuzustimmen. Das bedeutet: Das Urteil gilt für alle Beteiligten. „Wir sind sehr dankbar, dass die Stadt den Weg eines Musterprozesses mitgeht“, sagt BI-Sprecher Lutz Feldtmann.
Für den konkreten Fall der Schölischer Straße heißt das: Zwei Anwohner, deren Namen noch nicht öffentlich sind, werden Klage erheben, sobald die vorläufigen Beitragsbescheide aus dem Rathaus vorliegen. Nach Angaben der BI soll das noch im Frühjahr diesen Jahres über die Bühne gehen. Lutz Feldtmann: „Wir sind froh, dass die Stadt sich uns angenähert hat.“
Redakteur:Björn Carstens aus Buxtehude |
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