Gute Nachricht für Sportvereine
Sportplatzbewässerung: Niedersachsen will nicht mehr abkassieren
Die umstrittene Gebührenerhöhung für das Bewässern von Sportplätzen dürfte endlich vom Tisch sein. Die rot-grüne Landesregierung hat die Abschaffung der erhöhten Wasserentnahmegebühr für Sportvereine auf den Weg gebracht. Das vermeldete jetzt die Buxtehuder CDU-Landtagsabgeordnete Birgit Butter. Ihre Fraktion hatte sich bereits vor einem Jahr im Landtag für eine Entlastung der Sportvereine starkgemacht.
Massive finanzielle Belastung für Sportvereine
Im vergangenen Jahr gab es einen regelrechten Aufschrei unter den Sportvereinen in den Landkreisen Stade und Harburg. Sie sollten plötzlich den 13-fachen Betrag an Wassergeld zahlen, wenn sie ihre Rasenplätze mit Grundwasser bewässern. Grund waren neue Tarife im niedersächsischen Wassergesetz. Dabei entfiel die Privilegierung für Sportvereine. Diese entrichteten bislang wie land- und forstwirtschaftliche Betriebe einen günstigeren Gebührensatz für selbst entnommenes Brunnenwasser.
Initiative der CDU-Opposition zeigt Wirkung
Die CDU-Opposition im Landtag griff die WOCHENBLATT-Berichterstattung über den Gebühren-Hammer auf. Mehrere Politiker aus den Landkreisen Stade und Harburg, darunter Birgit Butter, setzten sich für eine Rücknahme der Erhöhung ein - mit Erfolg. Bereits Ende 2023 verkündete das rot-grüne Kabinett, dass für Sportvereine die Gebühr für die Bewässerung vereinseigener Sportanlagen künftig komplett entfallen soll. Eine entsprechende Gesetzesänderung soll im Lauf des Jahres 2024 erfolgen, hieß es im vergangenen Dezember aus dem Umweltministerium.
Ministerium setzte Landkreis unter Druck
Zuvor hatte das Haus von Minister Christian Meyer (Grüne) aber noch eine ganz andere Position eingenommen. Das Umweltministerium hatte den Landkreis Stade angewiesen, die umstrittene Gebühr bei den Vereinen einzutreiben. Im Gegensatz zum Landkreis Harburg hatte man sich im Stader Kreishaus zunächst geweigert, Gebührenbescheide zu verschicken. Sportvereine sollten nicht unnötig finanziell belastet werden, argumentierte Stades Landrat Kai Seefried (CDU). Schließlich werde in den Vereinen wichtige ehrenamtliche Arbeit geleistet.
Jetzt dürfte man auch im Stader Kreishaus zufrieden sein: "Der Umweltausschuss des Landtages hat den Weg frei gemacht für die Entlastung unserer Sportvereine", berichtet die CDU-Landespolitikerin Butter. Endlich habe Rot-Grün die Dringlichkeit einer Gebührenbefreiung für Sportvereine erkannt und setze diese nun in einem eigenen Gesetzesentwurf um. Dieser Schritt sei längst überfällig, findet Butter. "Seit Monaten warten die Sportvereine auch im Landkreis Stade auf Klarheit in dieser finanziell belastenden Frage." Die Entlastung sei ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung gegenüber allen, die sich haupt- und ehrenamtlich in den Sportvereinen engagieren. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten.
Höchstmenge für Befreiung bei 5.000 Kubikmetern
Allerdings gibt es auch eine Einschränkung: Die Gebührenbefreiung gilt nur für eine jährliche Grundwasserentnahme von 5.000 Kubikmetern. Das soll nach Angaben der rot-grünen Koalition einer Größenordnung von zwei bis drei Sportplätzen entsprechen, wenn diese regelmäßig bewässert werden - Kostenpunkt: 1.000 Euro im Jahr. Alles, was über diese Summe hinausgeht, soll weiterhin an Gebühren entrichtet werden. Schließlich sei es das Ziel des Gesetzes, "einen Anreiz zur sparsamen Wasserverwendung zu setzen", heißt es in dem rot-grünen Gesetzesentwurf. Außerdem hätten größere Sportvereine, die mehr als drei Rasenplätze bewässern müssen, in der Regel ein größeres finanzielles Budget für die Bewirtschaftung ihren Außenanlagen.
Umweltministerium weist Kritik zurück
Der stellvertretende Pressesprecher des niedersächsischen Umweltministeriums, Korbinian Deuchler, weist darauf hin, dass die Gebührenpflicht für die Wasserentnahme durch Sportvereine auf einen Mehrheitsbeschluss der damaligen Regierungsfraktionen von SPD und CDU zurückgehe. Die Behauptung, Rot-Grün hätte die Gebührenermäßigung für Sportvereine ersatzlos gestrichen, sei daher falsch. Das Gegenteil sei der Fall, so Deuchler: "Die Grünen und Minister Meyer haben im Landtag gegen die massive Erhöhung der Wasserentnahmegebühr für Sportvereine gestimmt."
Umweltminister Meyer habe sich seitdem für eine grundsätzliche Freistellung der Sportvereine für Wasserentnahmen eingesetzt, so der Vize-Pressesprecher. Diese Forderung sei auch weitergehender als der Antrag der CDU-Fraktion, der lediglich eine Rückkehr zur Ermäßigung fordere. Die Vorwürfe gegenüber Meyer seien ungerechtfertigt, da dieser langjähriger Gegner der Gebührenerhöhung für Sportvereine sei. Zudem betont Deuchler, dass die jetzt im Landtag beratene erneute Gesetzesänderung "einen neuen kompletten Freistellungstatbestand für Sportvereine" beinhaltet. Die Gesetzesänderung sei von SPD und Grünen eingebracht worden und die CDU habe sich jetzt angeschlossen und ihren eigenen Antrag zurückgezogen.
Die Anweisung aus seinem Haus an den Landkreis Stade, Gebührenbescheide zu verschicken, rechtfertigt Deuchler mit der Gesetzeslage: "Dass der Landkreis Stade, das von SPD und CDU beschlossene Gesetz nicht umsetzen wollte, war und ist rechtswidrig. Die einzige Möglichkeit in einem Rechtsstaat Gesetze zu ändern, ist über den demokratischen Weg, dass der Landtag dies beschließt." Es wäre daher rechtswidrig gewesen, wenn eine untere Wasserbehörde den Gebührentarif nicht gemäß der geltenden Gesetzeslage anwendet. Das Umweltministerium habe nur auf die geltende Rechtslage hingewiesen.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.