Niedersachsen
Staatsgerichtshof: Land muss ausführlicher über genehmigte Abschüsse von Wölfen informieren
(ts). Die Landesregierung in Niedersachsen muss Parlamentariern mehr Details zu genehmigten Abschüssen von Wölfen nennen. Das hat der Staatsgerichtshof entschieden. Das Land habe in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage von Landtagsabgeordneten der Grünen teilweise gegen die Auskunftspflicht verstoßen.
Das Gericht ist der Auffassung, dass Abgeordnete das Recht haben, die Zahl und das Datum erteilter Genehmigungen sowie die von Wölfen gerissene Nutztierart zu erfahren.
Allerdings dürfe die Landesregierung bestimmte Informationen zurückzuhalten, um zu vermeiden, dass betroffene Tierhalter, Jäger und Behördenmitarbeiter identifiziert werden können. Das Gericht begründete das damit, dass Jäger und andere Beteiligte an genehmigten Wolfsabschüssen in sozialen Netzwerken bedroht worden seien.
Die Landesregierung sieht sich durch das Gerichtsurteil bestätigt: Der Staatsgerichtshof sei der Argumentation und Rechtsauffassung der Landesregierung in weiten Teilen gefolgt, sagte Umweltminister Olaf Lies (SPD). Der Regierung gehe es immer um den Schutz der Rechte der am Vollzug beteiligten Personen.
Der Landtagsabgeordnete und Agrarwissenschaftler Dr. Frank Schmädeke (CDU) begrüßt, dass der Staatsgerichtshof dem Schutz der Daten von Tierhaltern und Jägern den Vorrang eingeräumt habe. "Alles andere hätte man den betroffenen Personen nicht erklären können. Dann hätte niemand mehr mitgemacht." Die CDU-Fraktion halte weiter am Ziel eines vernünftigen Wolfsmanagements für Niedersachsen fest, um die unkontrollierte Verbreitung des Wolfes zu beenden und existenziell wichtige landwirtschaftliche und ökologische Bereiche von der Schäferei bis zu den weltweit angesehenen Pferdezuchtbetrieben zu schützen.
Positiv nahm auch der Naturschutzverband NABU das Gerichtsurteil auf. Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen: „Die bisherige Genehmigungspraxis war aufgrund der Geheimhaltung nicht nur für anerkannte Naturschutzverbände, sondern auch für Landtagsabgeordnete nicht überprüfbar. Die Abschussgenehmigungen müssen transparent vermittelt werden, um die Entscheidungen des Umweltministeriums überprüfen zu können.“ Dr. Buschmann betont, dass es dabei nicht um die Offenlegung der zuständigen Jagdberechtigten gehe und deren Schutz und Anonymität weiter gewahrt werden müsse, sondern um eine fachliche Überprüfbarkeit, um überflüssige und falsche Tötungen von Wölfen zu vermeiden. Der NABU warnt schon seit längerem davor, dass durch Wolfsabschüsse örtliche Rudelstrukturen gestört würden, was wiederum zu weiteren Rissen führen könne. Nur ein flächendeckender Herdenschutz sei das wirksamste Mittel, um Übergriffe auf Nutztiere vorzubeugen.
Redakteur:Thomas Sulzyc aus Seevetal | |
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