Hansestadt will bei der Planung von Bauprojekten ein Wörtchen mitreden
Stade stellt Bedingung für Grundstücksverkauf; 20 Prozent preiswerter Wohnraum
jd. Stade. Stade wächst seit Jahren. Dieser Trend wird sich auch künftig fortsetzen. Bis 2030 wird ein Bevölkerungszuwachs von etwa fünf Prozent prognostiziert. Dies ist mit ein Grund dafür, weshalb die Hansestadt Stade nun fünf Grundstücke für eine Neubebauung bereitstellen will.
"Die Bevölkerungsprognose orientiert sich am Trend der vergangenen fünf Jahre. Wir verzeichnen auch im Corona-Jahr eine ungebrochene Immobiliennachfrage", erklärt Nils Jacobs, Leiter des Fachbereichs Bauen und Stadtentwicklung bei der Hansestadt Stade. Es sei weiterhin davon auszugehen, dass es in der Metropolregion Hamburg einen Bevölkerungszuwachs gebe. Stade könne sich daher auf eine stetige, moderate Zunahme der Einwohnerzahl einstellen, so Jacobs. Die Hansestadt lege dafür jetzt die planerischen Grundlagen - u.a. mit dem integrierten Stadtentwicklungskonzept sowie der Verkehrsentwicklungsplanung. "Konkret wollen wir der Nachfrage in diesem Jahr mit fünf weiteren Grundstücken entsprechen, die wir in die Bebauung geben", sagt der Fachbereichsleiter.
Besonders wichtig für eine ausgewogene Entwicklung seien die geplante Fünf-Gruppen-Kita am Festplatz Harburger Straße im Stadtteil Campe sowie der Beschluss des Rates, bei allen einschlägigen Grundstücksverkäufen der Stadt zu vereinbaren, dass Investoren bei ihren Bauprojekten mindestens 20 Prozent preiswerten Wohnraum schaffen.
Um diese Flächen geht es:
- Grundstück Salinenstraße/Siedestraße (ehem. Festplatz): Auf dem Areal werden der Bau und Betrieb einer Fünf-Gruppen-Kita im Erdgeschoss sowie der Bau von Wohnraum vorgeschrieben.
- Grundstück Salinenstraße (ehem. Festplatz): Auf dem Grundstück sollen Wohnungen gebaut werden.
- Grundstück Am Staatsarchiv: Dort soll ein gemischt genutzter Neubau vor der Kita Benedixland entstehen. Diese Bereiche sind als sogenanntes urbanes Gebiet festgesetzt und dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbe und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
- Grundstück am Stadtweg: Auf dem Grundstück können neben Praxen und nicht störendem Gewerbe Wohnungen entstehen, wobei auch auf Vorgaben eines Einzelhandelskonzepts zu achten ist.
- Grundstück am Schnurweg: Dort sollen mindestens sechs Wohnungen mit Tiefgarage entstehen.
Die Neubebauung der Grundstücke wird in einer sogenannten Konzeptvergabe vorbereitet. Das bedeutet, dass nicht allein der Preis, sondern auch die Gestaltung und das Nutzungskonzept bewertet werden. Die Entscheidung über die Bewerberauswahl trifft ein Bewertungsgremium aus Verwaltungsvorstand und Vertretern der Politik. Vorgesehen ist die Auswahl für das 3. Quartal 2021.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.