Wertschätzung des Ehrenamtes
Stade will Bauplätze exklusiv an Feuerwehrleute vergeben
Wenn es brennt, muss die Feuerwehr schnell zur Stelle sein. Das Gleiche gilt für Unfälle oder andere Notfälle. Viel Zeit lässt sich sparen, wenn die ehrenamtlichen Einsatzkräfte in der Nähe des Feuerwehrhauses wohnen. Diese Überlegung steckt hinter einem besonderen Vorhaben der Hansestadt Stade: In einem Neubaugebiet sollen Bauplätze exklusiv an Feuerwehrleute vergeben werden. Nicht zuletzt geht es auch um die Wertschätzung des Ehrenamtes.
"Ausnahmsweise Bevorzugung"
Voraussetzung dafür, eines der Grundstücke zu bekommen, ist die aktive Mitgliedschaft in der Stader Feuerwehr. Wer derzeit nur passiv dabei ist, muss wieder der Einsatzabteilung beitreten. Es handele sich um die "ausnahmsweise Bevorzugung" eines bestimmten Personenkreises, heißt es von der Stadt. Die Bedingung für eine Ausnahme sei aber erfüllt. Nach Ansicht der Verwaltung ist eine solche Sonderregelung im öffentlichen Interesse: "Die bevorzugte Vergabe ist durch die kurze Entfernung zum Feuerwehrhaus begründet und dient der Aufrechterhaltung der Attraktivität der Feuerwehren in Stade."
Dass ausschließlich Feuerwehrleute und nicht andere Ehrenamtler in den Genuss solcher Vorzugs-Grundstücke kommen, begründet die Stadt mit den rechtlichen Rahmenbedingungen. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes müssen sogenannten objektive Kriterien für die Bevorzugung eines bestimmten Personenkreises vorliegen. Als ein solches Kriterium gilt die Nähe zu einem Feuerwehrhaus.
Aktive Mitgliedschaft im Zug II
Konkret geht es um das Feuerwehrhaus Riensförde, in dem der Zug II der Stader Feuerwehr untergebracht ist. Das Feuerwehrhaus liegt rund 600 Meter Luftlinie entfernt von dem Neubaugebiet "Heidesiedlung", in dem die "Feuerwehr"-Bauplätze bereitgestellt werden sollen. Es geht um insgesamt acht Grundstücke für Doppelhaushälften am Bispinger Weg. Für die Vergabe ist eine Priorisierung vorgesehen: Vorrangig sollen die Bauplätze an Feuerwehrleute gehen, die mindestens zwei Jahre als Aktive dem Zug II angehören. Danach kommen diejenigen an die Reihe, die zusichern, mit dem Bezug ihres Hauses wieder aktiv beim Zug II mitzumachen. Wer einer anderen Stader Feuerwehr angehört, muss nach seinem Umzug nach Riensförde in den Zug II wechseln.
Keine Vermietung an Dritte
Es gibt aber noch weitere Bedingungen: Die Bewerber für einen Bauplatz müssen sich verpflichten, noch mindestens zehn Jahre aktives Mitglied des Feuerwehr-Zuges II zu bleiben. Außerdem dürfen sie im Umkreis von drei Kilometern um das Feuerwehrhaus Riensförde kein weiteres Wohneigentum besitzen. Weitere Vorgaben seitens der Stadt regeln verschiedene Details. So müssen die Doppelhäuser einheitlich gestaltet sein, eine Vermietung an Dritte ist untersagt und wer vor der Zehn-Jahresfrist aus der Feuerwehr ausscheidet, muss eine Nachzahlung beim Grundstückspreis leisten. Wenn sich jemand nicht an die Bestimmungen hält, wird eine Vertragsstrafe fällig.
Die Stadt bietet an, die Bauplätze in Erbpacht zu erwerben. Der jährliche Erbbauzins beträgt 2,5 Prozent des aktuellen Bodenrichtwertes von 220 Euro pro Quadratmeter. Die Grundstücke sind im Schnitt 360 Quadratmeter groß. Damit würde sich die jährliche Zinszahlung auf knapp 2.000 Euro belaufen. Die Grundstücke sollen im Losverfahren vergeben werden - unter Aufsicht des Rechnungsprüfungsamtes.
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