Rat soll mehr Einfluss erhalten
Stader Grüne: Keine Schweigepflicht für städtische Aufsichtsratsmitglieder
Im Sommer wurde in der Stader Politik über die Erhöhung der Eintrittspreise für die Freibäder diskutiert. Den Preisaufschlag hatten aber die Politiker selbst beschlossen - und zwar diejenigen, die als Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat der Stader Bädergesellschaft sitzen. Diese sind aber nicht weisungsgebunden und unterliegen zudem der Verschwiegenheitspflicht - auch gegenüber Rat und Fraktion. Eine öffentliche Diskussion über das Für und Wider der Preiserhöhung war so aber kaum möglich. Die Stader Grünen nehmen offenbar die Preisdebatte bei den Freibädern zum Anlass, grundsätzlich darüber nachzudenken, inwieweit ein Weisungsrecht für Aufsichtsratsmitglieder aus der Politik in den städtischen Tochtergesellschaften bestehen sollte.
Nach dem Willen der Grünen soll die Verwaltung prüfen, inwieweit es "rechtlich möglich und politisch sinnvoll" ist, dass die von der Stadt entsandten Mitglieder eines Aufsichtsrates künftig bei "wesentlichen Entscheidungen" an Beschlüsse des Rates gebunden sind. Laut dem deutschen GmbH-Recht sind auch die städtischen Aufsichtsratsmitglieder prinzipiell dem Wohle des Unternehmens - im Sinne von Gewinnmaximierung - und zum Schweigen verpflichtet.
"Es gibt allerdings zahlreiche öffentliche Unternehmen, bei denen politische und gesellschaftliche Zielsetzungen im Mittelpunkt stehen und die wirtschaftlichen Daten nur eine nebengeordnete Bedeutung spielen", erläutert Grünen-Ratsherr Reinhard Elfring. Als Beispiele führt er Stadtwerke, Kliniken, Bäder und Kultureinrichtungen an. Gerade wenn es um diese Einrichtungen gehe, bestehe häufig ein großes öffentliches Interesse. Für das politische Klima und die Akzeptanz in der Bevölkerung sei es dann äußerst unbefriedigend, wenn diese Debatten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
Dies muss nach Ansicht der Grünen aber nicht so sein. Elfring verweist darauf, dass bei allen Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist, die Möglichkeit bestehe, per Satzung die Verschwiegenheitspflicht zu streichen und stattdessen das genaue Gegenteil, nämlich eine Informationsverpflichtung, festzulegen. Dann müssten die entsandten Aufsichtsratsmitglieder dem Rat Rede und Antwort stehen.
"In Nordrhein-Westfalen ist diese Praxis sogar der Regelfall und ihre Rechtmäßigkeit auch gerichtlich bestätigt", sagt Elfring. Er halte eine solche Regelung für sinnvoll, da der Rat angesichts der Vielzahl ausgesourcter Aufgaben so als zentrales politisches Gremium seine Handlungsfähigkeit zurückgewinne.
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