Plakate beschmiert oder zerstört
Stader Kreiswahlleiter: Beschädigung von Wahlplakaten ist strafbar

Wiederholt wurden in den vergangenen Tagen Wahlplakate zerstört oder beschädigt - wie dieses von den Grünen | Foto: Nina Dede/Landkreis Stade
  • Wiederholt wurden in den vergangenen Tagen Wahlplakate zerstört oder beschädigt - wie dieses von den Grünen
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Die heiße Phase des Wahlkampfes hat begonnen. Das ist auch nicht zu übersehen: Mittlerweile haben alle Parteien ihre Wahlplakate aufgehängt. Doch Dutzende Plakate wurden bereits beschmiert, zerstört oder entwendet. Das stellt eine Straftat dar, betont der Stader Kreiswahlleiter Thorsten Heinze. Zugleich appelliert Landrat Kai Seefried an alle Bürgerinnen und Bürger, auch in Zeiten des Wahlkampfes fair miteinander umzugehen.

Wer Wahlplakate beschädigt oder entfernt, muss mit einem Strafverfahren wegen Sachbeschädigung oder Diebstahls rechnen. Meistens erhalten die Täterinnen und Täter eine Geldstrafe, aber auch Freiheitsstrafen sind möglich: bei Beschädigung drohen bis zu zwei Jahre Gefängnis, bei Diebstahl sogar fünf Jahre. „Das zeigt, Wahlplakate zu beschmieren oder zu entwenden, ist kein Kavaliersdelikt“, so Heinze. Deswegen zeigen die Parteien diese Delikte in der Regel auch bei der Polizei an.

Bei allen unterschiedlichen Ansichten und politischen Kontroversen sollte man auch im Wahlkampf respektvoll miteinander umgehen, meint Seefried. „Dies gilt nicht nur für die Parteien, sondern gleichermaßen auch für die Bürgerinnen und Bürger“, so der Landrat. „Die Beschädigung von Wahlplakaten darf keine Form der politischen Meinungsäußerung sein.“ Politikerinnen und Politiker sowie Parteimitglieder setzen sich für die Demokratie ein. Sie tragen zu einem funktionierenden Gemeinwesen bei, daher sollte ihnen mit Achtung begegnet werden.