Notwendige Maßnahme
Stader Ortsdurchfahrt muss für Radweg zum BCR geändert werden
jab. Stade. Es geht voran beim Thema Radwegeverbindung zum Bildungscampus in Riensförde. Ein weiterer Schritt in Richtung Wegebau stellt eine Verlegung des sogenannten Ortsdurchfahrtssteins. Dieser regelt die Zuständigkeit für die jeweiligen Straßen.
Damit die Stadt bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Lüneburg einen Antrag auf Fördermittel stellen kann, war es nötig, dass die Stadt der Straßenbaulastträger für den Bereich von der Brücke der B73 bis einschließlich des geplanten Kreisels am BCR wird. Die Straßenbauverwaltung des Landes Niedersachsen hat dazu bereits ihre Zustimmung erteilt, sagte Stadtbaurat Lars Kolk. Nun fehlt noch die Zustimmung des Landkreises Stade, dass die Ortsdurchfahrt verlegt wird. Dazu soll ein Antrag beim Landkreis gestellt werden. Dieser hatte aber signalisiert, ebenfalls der Verlegung zuzustimmen.
Für den ersten Bauabschnitt von der Brücke B73 bis zur Einmündung Thuner Straße (Ostseite) hat die Stadt inzwischen einen Antrag für das Maßnahmenjahr 2022 gestellt, um in das Mehrjahresprogramm aufgenommen zu werden. Das war möglich, da Stade hier Straßenbaulastträger ist.
Redakteur:Jaana Bollmann aus Stade |
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