Pro Woche 20 bis 30 neue Flüchtlinge
Stades Landrat befürwortet Bezahlkarte für Asylsuchende
Ein "Weiter so" kann es in der Flüchtlingspolitik nicht mehr geben. Darüber herrscht mittlerweile ein parteiübergreifender Konsens. Am Montag schnürten Bund und Länder ein Maßnahmenpaket, mit dem der wachsende Flüchtlingsstrom begrenzt, illegale Migration eingeschränkt und ein Missbrauch des deutschen Asylrechts verhindert werden soll. Es ging aber auch um Finanzhilfen an die Kommunen, die schon jetzt vor der Herausforderung stehen, die hohe Zahl an Geflüchteten zu bewältigen. So muss im Landkreis Harburg mit der Buchholzer Schützenhalle wieder die erste Massenunterkunft hergerichtet werden, um die Asylsuchenden unterbringen zu können.
Besser stellt sich die Situation im Landkreis Stade dar, wo noch ausreichend reguläre Kapazitäten zur Aufnahme von Flüchtlingen vorhanden sind. Allerdings sieht Stades Landrat Kai Seefried die Bund-Länder-Beschlüsse kritisch. Harburgs Landrat Rainer Rempe (CDU) will sich dazu vorerst nicht äußern. Er hat von der Politik den Auftrag bekommen, eine Klage gegen Land und Bund zu prüfen, um sich dort das Geld u.a. für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge zurückzuholen.
Straffung der Verfahren und Einführung einer Bezahlkarte
Zurück zu den Vereinbarungen von Bund und Land: Beschlossen wurde u.a., dass der Bund pro Asylbewerber eine Jahres-Pauschale von 7.500 Euro zahlt. Außerdem sollen die Asylverfahren zeitlich gestrafft werden und Zahlungen in Höhe des Sozialhilfesatzes erst nach drei statt wie bisher anderthalb Jahren erfolgen. Auch die Einführung einer Bezahlkarte wurde vereinbart. Diese soll die Geldleistungen an Asylsuchende ersetzen.
Diesen letzten Punkt begrüßt der Stader Landrat ausdrücklich. Er setze sich bereits seit längerer Zeit für ein Modell ein, bei dem Bezahlkarten zur Auszahlung von Asylbewerberleistungen verwendet werden. Allerdings müsse eine einheitliche Lösung für ganz Deutschland gefunden werden. Ansonsten bezeichnet Seefried die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz "als sehr ernüchternd".
Konkrete und vor allem kurzfristige Lösungen in Hinblick auf die vielfältigen Herausforderungen im Bereich der Migration habe die Konferenz leider nicht gebracht. Die angekündigten Zahlungen des Bundes gelte es noch im Einzelnen zu bewerten, meint Seefried: "Aber schon jetzt ist klar, dass die Haushaltsdefizite, die aus den aktuellen Aufgaben entstehen, damit nicht einmal ansatzweise ausgeglichen werden können." Die finanzielle Lage bleibe weiterhin sehr angespannt.
Flüchtlingskrise bisher gut gemeistert
Generell habe der Landkreis Stade die Flüchtlingskrise bisher aber gut gemeistert, betont Seefried. Das bereits in den Jahren 2015/16 praktizierte Verfahren der dezentralen Unterbringung unter Einbindung der Städte und Gemeinden habe sich bewährt. "Ich bin den Kolleginnen und Kollegen in den Rathäusern für die enge und konstruktive Zusammenarbeit sehr dankbar", sagt der Landrat. Die reguläre Unterbringung – überwiegend in angemieteten Wohnhäusern – wird durch die Städte und Gemeinden sichergestellt.
Laut neuer Zuteilungsquote des Landes wird der Landkreis Stade im kommenden halben Jahr weitere 600 Geflüchtete aufnehmen müssen. Das bedeutet, dass die Kommunen pro Woche rund 20 bis 25 Menschen zugewiesen bekommen. Seefried weist noch einmal darauf hin, dass der Landkreis Stade die vorherige Quote, die bis Ende September galt, mit 162 Prozent klar übererfüllt hat. Die Notunterkunft des Landkreises Stade für Ukraine-Vertriebene ist konstant mit rund 20 bis 30 Menschen belegt, die nach der Registrierung bei der Ausländerbehörde und beim Sozialamt auf die Kommunen verteilt werden. Dort werden aktuell nur Ukrainer mit einem familiären Bezug zu im Landkreis Stade lebenden Landsleuten aufgenommen.
Im Landkreis Stade sind derzeit knapp 3.500 Kriegsvertriebene aus der Ukraine sowie mehr als 830 Asylsuchende registriert, die sich noch in einem Anerkennungsverfahren befinden. Das sind derzeit die fünf häufigsten Herkunftsländer der Asylsuchenden im Landkreis Stade: 1. Kolumbien, 2. Syrien, 3. Türkei, 4. Afghanistan, 5. Georgien.
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