Aus Testphase wird dauerhafte Regelung
Tempo 30 am Hohenwedeler Weg in Stade bleibt
Über die Verkehrssituation am Hohenwedeler Weg in Stade wird bereits seit Jahren immer wieder in der Politik diskutiert. Die Streckenführung des Radweges ist zum Teil unübersichtlich. Außerdem war vielen ein Dorn im Auge, dass dort Tempo 50 erlaubt war, obwohl es sich um einen viel genutzten Schulweg handelt und die Fahrbahn an einigen Stellen sehr schmal ist. Begegnen sich Busse einander, müssen die Fahrer so weit nach rechts ausweichen, dass die Seitenspiegel in den Geh- und Radweg hineinragen. Nach vielen Anläufen hatte die Stadt im Herbst vergangenen Jahres zugestimmt, dass im Hohenwedeler Weg ein Tempolimit von 30 km/h eingeführt und die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben wird - vorerst testweise. Jetzt steht fest: Die neue Regelung bleibt bestehen.
Dabei war der FDP-Ratsherr Enrico Bergmann vor ein paar Tagen noch in Sorge: "Ich möchte davor warnen, die Testphase in den kommenden Wochen zu beenden", schrieb er an den Stader Bürgermeister Sönke Hartlef (CDU). Die Temporeduzierung habe sich bewährt. Anwohner und vor allem die Schulkinder würden wahrnehmen, dass Pkw, Busse und Lkw erheblich langsamer unterwegs seien. Sollte der Test jetzt beendet werden, würden die Schüler zu nach den Ferien von den hohen Geschwindigkeiten überrascht werden.
Stadt wertet Test als Erfolg
Diese Sorge war völlig unbegründet: Die Stadt wertet den Test als Erfolg. Die Befürchtungen seitens der KVG, dass die Linienbusse bei Tempo 30 nicht mehr den Fahrplan einhalten können, hätten sich nicht bewahrheitet. Auch die Möglichkeit, auf der Fahrbahn zu radeln und nur bei Bedarf auf einen sogenannten Angebotsradweg auszuweichen, wurde von den Radfahrern genutzt. Zwar waren im Winter nur vereinzelt Radfahrer auf der Fahrbahn unterwegs. Doch das änderte sich zum Frühlingsbeginn im März schlagartig: Eine Verkehrszählung ergab, dass pro Stunde bis zu 40 Radfahrer auf der Straße statt auf dem Angebotsradweg fuhren.
"Im Ergebnis ist die neue Verkehrsregelung verkehrsrechtlich zulässig und hat sich bewährt, sodass die temporäre verkehrsrechtliche Anordnung zu einer dauerhaften Änderung der Verkehrsregelung führt", heißt es aus dem Stader Rathaus.
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