Vergaberecht: "Wir brauchen keine Reform der Reform"

Stadtbaurat Lars Kolk | Foto: archiv

bc. Stade. Wenn die öffentliche Hand baut, dauert es oft extrem lang und wird sehr teuer. Viel teurer, als wenn Privatleute investieren. Dass daran nicht immer die Bauverwaltungen in den Rathäusern Schuld haben, wird angesichts des Bürokratie-Monsters „EU Vergaberecht“ deutlich. Der Stader Stadtbaurat Lars Kolk kann davon ein Lied singen - nicht nur, weil ihn gegenwärtig die Schwierigkeiten beim geplanten Parkhaus-Neubau (das WOCHENBLATT berichtete) beschäftigen. Es sei ein generelles Problem.
Kolk: „Das Vergaberecht ist ein Beispiel dafür, wie sich Bürokratie verselbstständigt hat. Es ist fürchterlich kompliziert und es sorgt dafür, dass letztendlich fast alle Beteiligten schlechter gestellt werden.“ Der öffentliche Auftraggeber, weil das Ausschreibungsverfahren langwierig sei. Der Steuerzahler, weil er für die Mehrkosten aufkommen müsse. Kleine und mittelständische Firmen, weil sie das rechtliche Risiko aufgrund möglicher fehlerhafter Angebote nicht eingehen wollen. „Oftmals beteiligen sich diese kleineren Unternehmen gar nicht an Ausschreibungen der öffentlichen Hand, weil sie sich im Prinzip eine eigene Rechtsabteilung leisten müssten“, so Kolk.
Dass im Ausschreibungsverfahren unterlegene Bieter zudem noch häufig vor die Vergabekammer ziehen, sei Teil des Problems. Denn meistens würden danach angesichts möglicher Rechtslücken die Kriterien im Vergaberecht weiter verschärft.
Thorsten Bullerdiek, Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB), stößt ins selbe Horn: „Das Vergaberecht ist bürokratisch und teuer. Wir brauchen keine weitere Reform der Reform der Reform. Nach jeder geplanten Vereinfachung ist alles nur viel komplizierter geworden.“
Mittlerweile sei man längst vom ursprünglichen Ziel abgekommen, einen Schutz vor unerlaubten Preisabsprachen, überteuerten Angeboten und Kartellbildung zu schaffen. „Es geht nicht mehr nur um eine reine Preisabfrage. Es geht inzwischen im Vergaberecht auch um Themen wie Nachhaltigkeit, erneuerbare Energien und vieles mehr“, so Bullerdiek. Seiner Ansicht nach reicht es vollkommen aus, wenn die Regelungen beachtet werden, die die EU vorgibt. Bundes- und landesspezifische Regelungen sorgten für unnötige Verwirrung.
Bullerdiek kommt zu dem Schluss: „Das Vergaberecht verursacht 20 bis 30 Prozent höhere Kosten für den Steuerzahler.“

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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