Wolfsfreunde aus Wolfsburg ziehen vor Gericht
Verwaltungsgericht Stade stoppt Abschussgenehmigung für den Altländer Problemwolf
Der Altländer Problemwolf darf nicht geschossen werden - zumindest vorerst nicht: Das Verwaltungsgericht Stade verhängte am heutigen Donnerstag (6. Juni) quasi einen vorläufigen Abschuss-Stopp. Es wurde vom Gericht ein sogenannter Hängebeschluss erlassen - auf Antrag des Freundeskreises freilebender Wölfe, einem in der niedersächsischen Stadt Wolfsburg ansässigen Verein. Der Gerichtsbeschluss bedeutet, dass die von Stades Landrat Kai Seefried (CDU) vor einer Woche erteilte Abschussgenehmigung nicht vollzogen werden darf, bis eine Gerichtsentscheidung vorliegt. Die Genehmigung wäre am Freitag in Kraft getreten.
Inhaltlich ist mit dem Hängebeschluss des Verwaltungsgerichts Stade noch nichts entschieden. Die Wolfsburger Wolfsfreunde sind zunächst gegen Seefrieds Anordnung vorgegangen, dass ein Widerspruch oder eine Klage gegen die Sondergenehmigung zum Abschuss des Wolfes GW-4032f keine aufschiebende Wirkung hat. "Beim Verwaltungsgericht Stade kann die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragt werden", heißt es im Genehmigungstext. Dieser Antrag ist nun gestellt worden.
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Stade habe daraufhin im Wege einer sogenannten Zwischenverfügung dem Landkreis Stade aufgetragen, von der "Ausnahmegenehmigung für die zielgerichtete letale [tödliche] Entnahme eines Wolfs keinen Gebrauch zu machen", erklärte Gerichtssprecher Richard Wermes gegenüber dem WOCHENBLATT. Damit werde dem Antragsteller, sprich den Wolfsfreunden, vorläufiger Rechtsschutz bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts gewährt.
Landkreis soll Stellungnahme abgeben
Der Landkreis Stade hat eine Woche Zeit, dem Stader Gericht die entsprechenden Verwaltungsvorgänge zu übermitteln und eine Stellungnahme abzugeben, in der Gründe für die Erteilung der Abschussgenehmigung noch einmal dargelegt werden. Zur Erinnerung: Landrat Seefried hat in dem 13-seitigen Genehmigungstext ausführlich dargestellt, auf welcher rechtlichen Grundlage er seine Entscheidung getroffen hat und warum mögliche Alternativen wie beispielsweise Vergrämung oder erweiterter Herdenschutz in diesem Fall zu verwerfen sind. Nach WOCHENBLATT-Informationen sind die beauftragten Jäger bereits informiert worden, dass sie bis auf Weiteres nicht auf den Altländer Wolf anlegen dürfen.
Entscheidung ist keine Überraschung
Im Stader Kreishaus hat man einen entsprechenden Gerichtsbeschluss erwartet: "Der Hängebeschluss ist für uns keine Überraschung. Wir haben von Anfang an mit massiver juristischer Gegenwehr gerechnet", sagt Landkreis-Sprecher Daniel Beneke. Entsprechende Erfahrungen hätten auch andere betroffene Landkreise bereits gemacht. Dem Landkreis Stade sei von Anfang an klar gewesen, dass dieses Verfahren der Abschussgenehmigung aufwendig und langwierig sei. "Deshalb halten wir es nach wie vor auch für kein probates Mittel, um eine Entnahme von Problemwölfen zu ermöglichen", so Beneke.
Doch leider sei eine Abschussgenehmigung bislang die einzige Möglichkeit, überhaupt als Landkreis tätig zu werden, erklärt der Pressesprecher. Zum Hintergrund: Die ankündigte Verordnung des Landes, die den Abschuss von auffälligen Wölfen nach Nutztierrissen deutlich erleichtern soll, ist vom zuständigen Umweltminister Christian Meyer (Grüne) immer noch nicht erlassen worden. "Wir werden dem Gericht jetzt, wie gefordert, alle Informationen in dieser Angelegenheit liefern und in einer Stellungnahme noch einmal aufzeigen, dass der Abschuss aus unserer Sicht berechtigt ist", erklärt Beneke.
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