Rüge aus Hannover für Stader Gebühren-Rebellen
Wassercent: Landkreis Stade muss Sportvereine abkassieren

Für die Beregnung ihrer Rasenplätze mit Grundwasser müssen Sportvereine eine Wasserentnahmegebühr zahlen | Foto: lm
  • Für die Beregnung ihrer Rasenplätze mit Grundwasser müssen Sportvereine eine Wasserentnahmegebühr zahlen
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"Vereine werden kräftig zur Kasse gebeten", titelte das WOCHENBLATT Ende Mai. Vielen Sportvereinen im Landkreis Harburg flatterte damals unangenehme Post ins Haus. Absender war das Kreishaus in Winsen, das saftige Gebührenrechnungen für diejenigen Vereine verschickte, die ihre Rasenplätze mit Grundwasser beregnen. Dafür ist schon seit Langem eine sogenannte Wasserentnahmegebühr zu zahlen. Dann kam aber der Gebühren-Hammer: Dieser Tarif wurde nach einer Änderung im Wassergesetz des Landes um den 13-fachen Betrag erhöht. Für die Sportplatz-Bewässerung galt fortan nicht mehr das "Preiswert-Privileg", das z.B. Land- und Forstwirte genießen.

Während sich der Landkreis Harburg ganz obrigkeitstreu und ohne Wenn und Aber brav an die Vorgaben aus Hannover hielt, zeigten sich die Nachbarn rebellisch: Beim Landkreis Stade dachte man nicht daran, sich im vorauseilenden Gehorsam der Verordnung des Landes zu beugen. Die auf ehrenamtlicher Basis arbeitenden Sportvereine seien bereits wegen Corona finanziell gebeutelt, hieß es aus dem Stader Kreishaus. Deswegen wollte man sie nicht noch mit unnötigen Gebühren drangsalieren.

Landkreis Stade muss Gebühr erheben

Doch im grün-geführten Umweltministerium wurde man jetzt auf die Stader Unbotmäßigkeit aufmerksam und setzte der Gebühren-Rebellion ein Ende. Nach WOCHENBLATT-Informationen wurde der Landkreis Stade angewiesen, den kreuzbraven Kollegen aus dem Nachbarkreis Harburg nachzueifern und ebenfalls Gebührenbescheide zu verschicken.

Der Landkreis Harburg kassiert, der Landkreis Stade nicht

Offenbar haben die Verantwortlichen in dem vom Grünen-Politiker Christian Meyer geführten Umweltministerium die damalige Berichterstattung im WOCHENBLATT aufmerksam verfolgt. Unter der Überschrift "Der Landkreis Harburg kassiert, der Landkreis Stade nicht" wurde berichtet, dass der Landkreis Stade eine Gebühren-Erhebung ablehnt. Die Befürchtung, dass damit ein Konflikt mit dem Land heraufbeschworen wird, ist nun offenbar wahr geworden. 

Landkreis-Sprecher Daniel Beneke bestätigte auf Anfrage, dass Gebührenbescheide auf Weisung des Landes verschickt werden müssen. Doch bisher hatten nur wenige Vereine überhaupt dem Landkreis Stade
gemeldet, dass sie Brunnenwasser entnehmen. Daher habe das zuständige Amt für Wasserwirtschaft kreisweit rund 100 Sportvereine angeschrieben, so Beneke. Drei Viertel von ihnen hätten auf das Schreiben geantwortet - darunter auch etliche Vereine, die die Wasserentnahme jetzt nachmelden. "Das restliche Viertel wird jetzt noch einmal kontaktiert", sagt Beneke. Er geht davon aus, dass für dieses Jahr nichts mehr erfasst wird und Gebührenbescheide erst für das Jahr 2024 erstellt werden.

Künftig wieder privilegierter Tarif für Vereine

Doch bis dahin könnte sich das Thema längst erledigt haben. Wie berichtet, wurde der Protest der Sportvereine von der CDU-Opposition im Landtag rasch aufgegriffen. "Für die Vereine ist die Mehrbelastung wie ein Schlag ins Gesicht", hieß es in der Landtagsdebatte aus den Reihen der Union. CDU-Politiker aus der Region wie Jan Bauer oder Bernd Althusmann setzten sich für eine Gesetzesänderung ein. Demnach soll der Verordnungstext des Wassergesetzes um den Passus ergänzt werden, dass auch die Bewässerung der Sportflächen von gemeinnützigen Vereinen wieder unter den privilegierten Tarif für Landwirte und Co. fällt.

Sportplatz-Bewässerung soll wieder erlaubt werden

Im zuständigen Umweltausschuss wird derzeit an einem Verordnungstext gefeilt, der an die Bedürfnisse der Vereine angepasst ist. Jan Bauer zeigt sich gegenüber dem WOCHENBLATT zuversichtlich, dass eine Neuregelung bereits im kommenden Monat unter Dach und Fach ist. "Ich hoffe, dass bereits im Oktober-Plenum final über den Gesetzesentwurf entschieden wird."

Beträge sollen an Inflation angepasst werden

Auch wenn das (Brunnen-)Wassergeld für die Sportvereine wieder drastisch gesenkt wird: Es gibt einen Wermutstropfen. Denn das Wassergesetz schreibt einen Inflationsausgleich vor: Entsprechend der Steigerungen bei den Verbraucherpreisen soll die Wasserentnahmegebühr angehoben werden. Geplant ist, den privilegierten Tarif von 1,4 Cent auf 1,6 Cent je Kubikmeter anzuheben. Zum Vergleich: Blieben die Sportvereine in der höheren Gebührenklasse, müssten sie künftig 20,4 statt 18 Cent pro Kubikmeter zahlen.

Vereine werden kräftig zur Kasse gebeten

Derzeit läuft die Verbandsanhörung zur geplanten Gebührenerhöhung. Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) soll dazu Stellung beziehen. Der NLT hat die Landkreise gebeten, ihre Anregungen und Bedenken mitzuteilen. Abgabefrist war Mittwoch. Der Landkreis Harburg sah laut Kreissprecherin Katja Bendig keine Notwendigkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Anders der Landkreis Stade: "Wir haben u.a. mitgeteilt, dass aus unserer Sicht keine weitere finanzielle Belastung auf die Vereine zukommen darf", so Pressesprecher Beneke.

Deshalb wird der Wassercent kassiert

Die Wasserentnahmegebühr – auch bekannt als der sogenannte „Wasserpfennig“ oder „Wassercent“ – ist für das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern oder aus dem Grundwasser zu zahlen. Diese Gebühr soll den wirtschaftlichen Vorteil abschöpfen, der durch die Nutzung des Allgemeingutes Wasser in bestimmten Bereichen erlangt wird. „Grundsätzliches Ziel dieser Umweltabgabe ist ein sparsamer Umgang mit der lebenswichtigen Ressource Wasser“, so Minister Meyer. Die Einnahmen aus der Wasserentnahme­gebühr werden außerdem zweckgebunden für den Gewässer- und des Naturschutzes eingesetzt

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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