Interne Vorschrift verwendet nur weibliche Form
Wenn aus dem Rotenburger Landrat eine Landrätin wird

In der Dienstvorschrift des Landkreises Rotenburg wird nur die weibliche Form verwendet. Auf Sternchen und Doppelpunkte wird verzichtet. | Foto: jd / Adobe Stock/maho
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Die Diskussion um eine geschlechtergerechte Sprache rüttelt jetzt auch an einer der Grundfesten der deutschen Bürokratie: der Dienstvorschrift. Das muss man jedenfalls bei einem Blick in den Nachbarlandkreis Rotenburg annehmen. Dort gilt ab dem 1. Oktober eine neue interne Arbeitsanweisung für die Beschäftigten - und die sorgt für Gesprächsstoff. Denn bei sämtlichen Dienstbezeichnungen in dem Behördenpapier wird das generische Maskulinum durch die feminine Endung ersetzt. Aus dem Sachbearbeiter wird die Sachbearbeiterin, der Amtsleiter wird zur Amtsleiterin, und selbst der Landrat wird zur Landrätin – obwohl der aktuelle Amtsinhaber, Marco Prietz (CDU), ein Mann ist. Doch genau der hat diese Regelung ins Leben gerufen.

Prietz verkündete kürzlich auf seinem Instagram-Account, dass die interne Dienstanweisung für die Kreisverwaltung überarbeitet worden sei. Dabei sei es auch um die "leidige Frage: gendern ja oder nein?" gegangen. Zwecks besserer Lesbarkeit sollte darauf verzichtet werden, jeweils die männliche und weibliche Form zu verwenden. Aber bitteschön auch keine Doppelpunkte, Gendersternchen oder Binnen-Is, so Prietz. Er sei kein Freund solcher Sonderzeichen. Seine - wie er es selbst bezeichnet - "etwas unkonventionelle Lösung": nur noch die weibliche Form verwenden. Schließlich sei die Mehrzahl der Kreishaus-Beschäftigten Frauen.

In der neuen Dienstvorschrift für die Mitarbeitenden des Landkreises Rotenburg wird nur noch die weibliche Form verwendet | Foto: Prietz
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"Klingt auch für mich erstmal komisch“, gibt der Landrat zu. Doch warum sollten sich immer nur Frauen anhören müssen, dass sie bei den männlichen Bezeichnungen "mitgemeint" seien? "Wir Männer können das andersrum auch mal über uns ergehen lassen." Eine bemerkenswerte Aussage, gerade von einem CDU-Politiker in einem konservativen Landkreis. Zumal die CDU in der Region nicht unbedingt dafür steht, progressive Positionen in Sachen Gendern zu vertreten. Prietz geht es daher nicht nur um bessere Lesbarkeit des behördeninternen Papiers, er will auch - wie er es gegenüber dem NDR erklärt hat - "eine Debatte anstoßen".

Die Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten. Sein Instagram-Post weist zwar inzwischen rund 700 Likes auf. Doch die Stimmung bei den Kommentaren ist längst gekippt. War die Resonanz dort zunächst überwiegend positiv, ist der Rotenburger Landrat mittlerweile einem regelrechten Shitstorm ausgesetzt. Vielleicht wäre es ratsam gewesen, die Debatte zunächst nur Kreishaus-intern zu führen. Denn die Dienstanweisung hat keinerlei Auswirkungen auf die Kommunikation mit der Öffentlichkeit – weder auf der Website des Landkreises noch in offiziellen Schreiben wird sich etwas ändern.


Nehmen Sie hier am Online-Voting zum Thema teil:

Wir möchten von Ihnen, liebe Leserinnen und Leser wissen, was Sie vom Vorstoß des Rotenburger Landrates halten.

Was ist Ihre Meinung dazu, dass der Kreis Rotenburg in internen Vorschriften nur noch die weibliche Form verwendet?
Der Rotenburger Landrat Marco Prietz (CDU) hat mit seinem Vorstoß eine Debatte ausgelöst | Foto: Landkreis
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Wie wird Prietz' Vorstoß in den beiden Nachbarkreisen Stade und Harburg gesehen und wie wird dort mit dem Thema geschlechtergerechte Sprache umgegangen. Das WOCHENBLATT fragte in beiden Kreishäusern nach:

Landkreis Stade:

„Mir ist es wichtig, dass wir eine einheitliche Sprachregelung haben, die für das ganze Haus gilt“, sagt Stades Landrat Kai Seefried. "In Abstimmung mit dem Gleichstellungsbüro wurde deshalb im Sommer 2023 eine Hauslinie entwickelt, die für die interne und die externe Kommunikation gilt." Grundsätzlich sei es im Landkreis Stade so geregelt, dass beide Geschlechter ausgeschrieben werden. Dementsprechend werden auch Dienstanweisungen gestaltet. Der Landkreis Stade halte sich an die Regeln des Rates für deutsche Rechtschreibung, so Seefried. "Auf Gendersternchen und ähnliche Schreibweisen, die Sprachbarrieren schaffen, wird verzichtet."

Landkreis Harburg:

Fast ähnlich wird das Thema beim Landkreis Harburg gehandhabt: "Die Kreisverwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, alle Schriftstücke in der internen wie externen Kommunikation geschlechtergerecht zu formulieren", sagt Landrat Rainer Rempe. Das geschehe "zum einen über die Nutzung sowohl der weiblichen als auch der männlichen Form oder, wenn möglich, durch die Verwendung von geschlechterneutralen Formulierungen wie beispielsweise Lehrkräfte, Personen oder Führungskraft". Dazu gebe es bei der Kreisverwaltung – schon seit vielen Jahren – die Handreichung „geschlechtergerechte Sprache“.

Das Gendersternchen ist bei den Landkreisen Harburg und Stade offenbar verpönt | Foto: Adobe Stock/studio v-zwoelf
  • Das Gendersternchen ist bei den Landkreisen Harburg und Stade offenbar verpönt
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Das sagen die Gleichstellungsbeauftragten:

Das WOCHENBLATT hat bei einigen Gleichstellungsbeauftragten in der Region nachgefragt, wie sie zum Thema stehen. Hier ihre Stellungnahmen:

Gabi Schnackenberg (Buxtehude):
"Ich finde es nachvollziehbar, gut und mutig, wie in Rotenburg entschieden wurde. Seit Jahrhunderten erleben Frauen, dass sie sprachlich und schriftlich (nur) mitgemeint sind. Wenn es jetzt in Rotenburg anders gehandhabt wird, ist das für mich ein Schritt in eine Richtung, die erleben lässt, wie es auch anders gehen kann. Niemand muss befürchten, dass damit die Männer 'verschwinden', aber alle können erleben, wie wichtig es ist, eine geschlechtergerechte Ansprache zu nutzen. Die Diskussion über verschiedene Möglichkeiten die Sprache bzw. die Schreibweise der Geschlechter zu gestalten, hat in den letzten Jahren immer weiter zugenommen. Schon lange stehe ich dafür, Männer und Frauen direkt anzusprechen, also für die geschlechtergerechte Sprache. Bis das durchgängig passiert, finde ich es gut und auch für alle Kommunen machbar, das generische Femininum zu nutzen."

Elena Knoop (Landkreis Stade):
"Eine Entscheidung des Landkreises Rotenburg, das generische Femininum für interne Dienstanweisungen einzuführen, ist ein starkes Zeichen für mehr Sichtbarkeit von Frauen. Frauen wurden in unserer Sprache viel zu oft lediglich 'mitgedacht', statt direkt angesprochen zu werden. Die Rotenburger Kreisverwaltung bricht nun mit dieser Tradition, das finde ich spannend. Trotzdem bevorzuge ich die Nennung beider Geschlechter. Warum? Weil ich mich als Gleichstellungsbeauftragte für die Chancengleichheit von Frauen und Männern einsetzte. Das bedeutet, dass niemand sprachlich ausgeklammert wird. Deshalb verwenden wir beim Landkreis Stade beispielsweise die Formulierung „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, das ist eine klare und barrierearme Sprache. Und das unterstütze ich voll und ganz."

Jacqueline Jugl (Hansestadt Stade):
"Als Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Stade habe ich die interessante Entwicklung im Landkreis Rotenburg verfolgt und werde diese weiter beobachten. Die Motivation und das Ziel des Amtsleiters (gemeint ist der Landrat, Anm. d. Red.) in diesem Entwicklungs- und Aushandlungsprozess ist nach der Berichterstattung plausibel und nachvollziehbar. Ich halte es für einen guten und wichtigen Schritt der Amtsleitung, dass die Dienstanweisung in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden und der Personaldezernentin entwickelt und gemeinsam umgesetzt wird. Aufgrund der vielfältigen Regelungen in der Amtssprache von Bundes-, Landes-, Kreis- und kommunaler Ebene gehe ich als Gleichstellungsbeauftragte nicht davon aus, dass ein generisches Femininum in der Hansestadt Stade eingeführt wird."

Svenja Riebau (Winsen):
Die Stadt Winsen (Luhe) hat in Form einer Dienstanweisung im November 2022 das Thema für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung geregelt. Demnach gelten für die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache bei uns die „Leitlinien der Gesellschaft für deutsche Sprache zu den Möglichkeiten des Genderings“ (GfdS). Im Wesentlichen bedeutet dies für den Schriftverkehr der Stadt, dass wir Doppelnennungen, Schrägstrichlösungen bzw. Ersatzformen nutzen, um eine gendergerechte Sprache auszudrücken. Zum generischen Femininum schreibt die GfdS: 'Diese Lösung ist nicht geschlechtergerecht, denn hier wird das andere Geschlecht nicht explizit angesprochen, sondern ist nur mitgemeint. Die Kritik, die am generischen Maskulinum geübt wird, trifft hier ebenfalls zu.' Ich kann diese Stellungnahme nur unterstützen, auch aus meiner Sicht ist eine sprachliche Gleichbehandlung durch eine solche Maßnahme nicht gewährleistet."

Andrea Schrag (Landkreis Harburg):
"Die Verwendung des generischen Femininums in internen Dienstvorschriften ist eine Maßnahme, die sowohl Vorteile als auch Herausforderungen mit sich bringt. Auf jeden Fall kann es als starkes Signal für Gleichstellung und Sichtbarkeit von Frauen in der Verwaltung gesehen werden, birgt aber gleichzeitig das Risiko der Ausgrenzung männlicher und nicht-binärer Personen. Deshalb befürworte ich eine ausgewogene, inklusive Lösung – etwa die konsequente Doppelnennung „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ und die Nutzung geschlechterneutraler Formulierungen. Die gleichwertige und gerechte Ansprache in der Verwaltung ist von zentraler Bedeutung, um Chancengleichheit zu gewährleisten und Vielfalt zu stärken."

Stadt Buchholz verordnet sich Gendern per Leitfaden

Pro und Kontra: Zwei Meinungen aus der Redaktion

Mit der Entscheidung, in einer internen Vorschrift für die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung bei den Dienstbezeichnungen nur noch die weiblichen Formen zu verwenden, hat der Rotenburger Landrat Marco Prietz (CDU) vor allem in den sozialen Medien eine hitzige Debatte ausgelöst. Eines steht fest: Das Thema ist hochemotional. Das zeigen die Anfeindungen, denen Prietz jetzt ausgesetzt ist. Doch abseits aller Emotionen bleibt die Frage: Wie sieht eine gendergerechte Sprache aus - und wie kann diese mit den Regeln der deutschen Rechtschreibung in Einklang gebracht werden? Inwieweit Prietz' Vorstoß in diesem Zusammenhang sinnvoll ist, wurde auch in der Redaktion kontrovers diskutiert. Die unterschiedlichen Meinungen spiegeln sich im "Pro und Kontra" wider.

Pro: Den Spieß mal umdrehen

Das generische Maskulinum herrscht seit Jahrhunderten mit eiserner Hand, es hat sich breitgemacht auf dem Thron der Unumstößlichkeit. Sein Recht gilt, seine Verwendung ist die Norm, ohne je hinterfragt zu werden. Schließlich sind es ja DER Polizist, DER Arzt und DER Landrat, die etwas zu sagen haben. Frauen im gleichen Job seien natürlich mitgemeint, heißt es dann. "Stellt euch nicht so an", heißt es dann von denselben Menschen, die sich lauthals daran stören, dass Landrat Marco Prietz in seiner Behörde die rein weibliche Dienstbezeichnungen eingeführt hat. Aber ihr seid doch mitgemeint, liebe Herren, wenn im Landkreis Rotenburg fortan von den Bürgerinnen, der Landrätin oder der Beamtin gesprochen wird - stellt euch doch nicht so an!
Die Maßnahme mag sich ungewohnt anfühlen, auch für mich. Aber ich finde sie auch erfrischend unprätentiös, es ist eine Wertschätzung der Frauen in der Landkreisverwaltung, die dort mittlerweile ohnehin in der Mehrzahl sind. Es ist ein Statement, ein Rütteln am Thron. Und sie dreht den Spieß um. Außenstehende, die sich online lauthals windend gegen diese interne Vorschrift sträuben, outen sich selbst: So toll scheint es nicht zu sein, immer nur "mitgemeint" zu sein, oder?
Pauline Meyer


Kontra: Das Problem wird nur umgedreht

Die Entscheidung des Rotenburger Landrats, in internen Dokumenten nur die weibliche Form zu verwenden, mag auf den ersten Blick unkonventionell erscheinen. Doch sie wirft grundlegende Fragen auf. Gendergerechte Sprache zielt darauf ab, alle Geschlechter sichtbar zu machen – nicht nur eines. Wenn nur die weibliche Form genutzt wird, wird das Problem des generischen Maskulinums lediglich umgedreht, anstatt es zu lösen. Anstatt wirklicher Gleichberechtigung entsteht eine neue Einseitigkeit.
Zudem ist der Ansatz rein symbolisch, da die Regelung keine Auswirkungen auf die externe Kommunikation hat. Wird hier nicht unnötiger Zündstoff in einer ohnehin schwierigen Debatte geliefert, die ohnehin schon die Emotionen hochkochen lässt? Anstatt mit einem Geschlechterwechsel in der Sprache fortschrittliches Denken zu suggerieren, sollte Herr Prietz seine Energie in Projekte stecken, bei denen es um die Gleichberechtigung in Alltag und Beruf geht. Ich denke, Frauen müssen sich hierzulande mit ganz anderen Problemen herumschlagen als mit der Frage, ob sie sich durch das generische Maskulinum ausgegrenzt fühlen. Für mich bleibt der Vorstoß in Rotenburg eine halbherzige und vordergründige Lösung eines komplexen Problems.
Jörg Dammann

Zum Thema Gendern äußern WOCHENBLATT-Leserinnen und -Leser ihre Meinung

Das sind die Positionen der Sprachverbände

Verein Deutsche Sprache
Der Vorstand des Vereins Deutsche Sprache (VDS), Claus Maas, hat scharfe Kritik an der Entscheidung von Landrat Marco Prietz geübt. Prietz, der sich laut einer internen Anweisung nun als "Landrätin" bezeichnet, steht im Zentrum der Kontroverse. Maas spricht in diesem Zusammenhang von einer „Perversion der sprachlichen Geschlechtergerechtigkeit“ und wirft Prietz vor, weder den Unterschied zwischen Genus (dem grammatikalischen Geschlecht) und Sexus (dem biologischen Geschlecht) zu kennen, noch ein Verständnis für sprachliche Markierungen zu haben. In einer ironischen Bemerkung vergibt Maas „10/10 Punkten“ dafür, wie Prietz sich selbst der Lächerlichkeit preisgebe, und zeigt damit die Ablehnung des VDS gegenüber solchen sprachlichen Maßnahmen.

Rat für deutsche Rechtschreibung
Der Rat für deutsche Rechtschreibung als maßgebende Instanz in Fragen der deutschen Rechtschreibung betont, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll. Dies sei eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe, die nicht mit orthografischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst werden kann. Der Rat hat empfohlen, Gendersternchen, Doppelpunkt oder andere Sonderzeichen im Wortinnern, die die Kennzeichnung aller Geschlechtsidentitäten vermitteln sollen, nicht in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung aufzunehmen. Das Regelwerk gilt für Schulen sowie für die öffentliche Verwaltung.


Gesellschaft für deutsche Sprache

In manchen Kommentaren auf Instagram wird Prietz vorgeworfen, den Unterschied zwischen Genus (grammatikalisches Geschlecht) und Sexus (biologisches Geschlecht) nicht zu kennen. Beides sei strikt zu trennen, so die Kritiker. Die Gesellschaft für deutsche Sprache, die "Leitlinien zu den Möglichkeiten des Genderings" herausgegeben hat, sieht das anders: "Noch immer halten viele am generischen Maskulinum fest und argumentieren damit, dass es sich einerseits auf beide Geschlechter beziehe, andererseits Genus nichts mit Sexus, das grammatische also nichts mit dem natürlichen Geschlecht zu tun habe. Speziell letzterer Ansicht schließt sich die Gesellschaft für deutsche Sprache nicht an. So gibt es zum Beispiel durchaus Fälle, in denen das natürliche Geschlecht sprachlich ausschließlich durch das Genus festgestellt werden kann (der Berechtigte vs. die Berechtigte). Es gilt als erwiesen, dass Sprache die Wahrnehmung lenkt, sodass es notwendig ist, sprachliche Gleichberechtigung umzusetzen, um die im Grundgesetz verankerte gesellschaftliche Gleichbehandlung von Männern und Frauen zu stützen."

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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