Keine Tötung des Altländer Problemwolfes
Wolfsabschuss: OVG Lüneburg erteilt Landkreis Stade eine Abfuhr
Der Altländer Wolf darf nicht geschossen werden: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat die Beschwerde des Landkreises Stade gegen das vom Verwaltungsgericht (VG) Stade im Juni verhängte Abschussverbot zurückgewiesen. Der Beschluss der Lüneburger Richter vom Donnerstag (5. September) ist unanfechtbar. Stades Landrat Kai Seefried bezeichnet die derzeitige Rechtslage in Sachen Wolf als "Irrsinn".
Schafe auf Elbinsel Hahnöfersand gerissen
Der Landrat hatte Ende Mai eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss der Wolfsfähe (weiblicher Wolf) mit der Kennung GW4032f erteilt. Das Tier hatte im März und April auf der Elbinsel Hahnöfersand insgesamt zwölf Deichschafe gerissen. Anhand von DNA-Analysen konnte nachgewiesen werden, dass es sich bei beiden Wolfsattacken um das Exemplar GW4032f handelte, das schon seit Herbst 2023 mehrfach in Apfelplantagen rund um Jork gesichtet wurde. Der Deichverband beantragte die sogenannte „Entnahme“, da man sich um die Sicherheit der Deichschafe sorgte. Der zweifache Nachweis war Voraussetzung für die Erteilung einer Abschussgenehmigung. Doch auf Antrag des Freundeskreises freilebender Wölfe, einem in der niedersächsischen Stadt Wolfsburg ansässigen Naturschutzverein, stoppte das Verwaltungsgericht Stade in seiner Entscheidung vom 26. Juni den Vollzug der Abschussgenehmigung.
Deichschutz kontra Wolfsschutz
Der Landkreis legte daraufhin Beschwerde gegen die Entscheidung des Stader Gerichts ein. Die Beschwerde wurde jetzt vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg nach einem Erörterungstermin am 27. August zurückgewiesen. Die Begründung der Ablehnung durch das OVG Lüneburg: Der Landkreis Stade habe nicht ausreichend nachweisen können, dass der Abschuss der Wölfin im Interesse des Deichschutzes unbedingt notwendig sei. Nach den im Erörterungstermin gewonnenen Erkenntnissen sei zwar davon auszugehen, dass der betroffene Deichschäfer bereits einen sehr hohen Herdenschutz leiste, so das Gericht. Zudem würden keine zusätzlichen Maßnahmen zur Verfügung stehen, mit denen die Wolfsrisse auf Hahnöfersand hätten verhindert werden können.
Aber: Die Rechtmäßigkeit der Ausnahmegenehmigung setzt nach Argumentation des OVG Lüneburg auch voraus, dass das öffentliche Interesse am Deichschutz im konkreten Fall höher zu gewichten sei, als das Interesse an dem Schutz der streng geschützten Art Wolf. Doch diesen Nachweis habe der Landkreis Stade nicht erbracht. Seitens des Landkreises sei nicht ausreichend belegt worden, dass die Beweidung mit Deichschafen im Falle weiterer Wolfsrisse tatsächlich aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt werde und somit die Sicherheit der Deiche gefährdet werde, so die Richter.
Landrat kritisiert derzeitige Rechtslage
Landkreis-Pressesprecher Daniel Beneke hat auf WOCHENBLATT-Nachfrage mitgeteilt, dass man den Lüneburger Richterspruch nun "umfassend aus- und bewerten" werde. "Dass das Verfahren diesen Lauf nehmen würde, kam für uns nicht überraschend", erklärte Landrat Kai Seefried in einer ersten Stellungnahme. Seefreid verwies darauf, dass zuletzt auch das Land Niedersachsen und der Landkreis Aurich mit ihren Abschussgenehmigungen vor Gericht gescheitert seien. Der Landrat sieht sich in seiner Einschätzung bestätigt, dass die derzeitige Gesetzes- und Verordnungslage keine probaten Mittel zur Genehmigung der Entnahme von Problemwölfen biete.
"Trotzdem war es richtig und wichtig, dass wir alles versucht und den Rechtsweg ausgeschöpft haben", so Seefrieds Fazit. "Dieser Beschluss zeigt einmal mehr den Irrsinn der derzeitigen Rechtslage auf. Offenbar müssten wir erst abwarten, bis alle Deichschäfer aufgrund dieser Situation ihre Arbeit einstellen und damit der Küstenschutz wirklich akut gefährdet wäre, ehe eine Abschussgenehmigung Aussicht auf Erfolg hätte."
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