Neue Regelung für die Biotonnen
Ab dem 1. Januar sind Biobeutel im Landkreis Stade verboten
Ab dem 1. Januar ist im Landkreis Stade die Nutzung der sogenannten Biobeutel für die Biotonne verboten. Das angekündigte Verbot dieser Säcke hat bereits zu zahlreichen Nachfragen bei den Abfallberaterinnen im Kreishaus geführt. Die Bürger sind offenbar verunsichert, was nun erlaubt und was nicht.
„Das Verbot der Biobeutel ab 2024 betrifft nur die sogenannten kompostierbaren Folienbeutel“, erklärt Abfallberaterin Sabine Kiehl. Diese Beutel bestehen aus einer speziellen Folie, die beispielsweise mit einem Keimling versehen und mit der Aufschrift „kompostierbar“ gekennzeichnet ist. Weil sie bei der Kompostierung des Bioabfalls aber nicht vollständig verrotten, wurde ihre Verwendung für die Biotonne untersagt. Dies hat der Landkreis so in der Abfallbewirtschaftungssatzung festgelegt.
Papiertüten und Zeitungspapier sind erlaubt
Nach wie vor dürfen Papiertüten oder auch alte Zeitungen für die Sammlung der Bioabfälle genutzt werden. „Papier, sofern es sich nicht um Hochglanzpapier handelt, ist kein Problem bei der Bioabfallverwertung“, erläutert Kiehl. Es gibt im Handel zahlreiche Angebote: Kleine Papiertüten für das Sammelgefäß in der Küche oder auch große Papiereinlegesäcke für die gesamte Biotonne. Aber die Bürgerinnen und Bürger können eben auch Kosten sparen und einfach Zeitungspapier nutzen. Unbedenkliche und eher trockene Bioabfälle können auch lose in die Biotonne gegeben werden.
Dabei ist allerdings zu bedenken, dass Zeitungspapier lediglich ein Hilfsmittel ist und die Biotonne nicht als Altpapiertonne genutzt werden soll. Pappverpackungen, wie beispielsweise Obst- und Gemüseschachteln, gehören dementsprechend in die Papiertonne.
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