Auch Maske muss weiter getragen werden
Ab sofort gilt 3G in allen Bussen und Bahnen im HVV-Bereich und bei der KVG
(jd). In allen Bussen und Bahnen gilt jetzt die 3G-Regel. Darauf weisen der HVV und die KVG hin. Das bedeutet: Alle Fahrgäste müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Wir mit dem Bus oder dem Zug unterwegs ist, muss einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen. Dabei darf der Test nicht älter als 24 Stunden sein.
Die 3G-Pflicht gilt ausdrücklich auch für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind. Fahrgäste, die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfung vornehmen können, müssen stattdessen im Rahmen der 3-G-Regelung ein negatives Testergebnis nachweisen. Ausgenommen von der 3G-Regel sind lediglich Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Schülerinnen und Schüler.
Ein Verstoß gegen die 3G-Pflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß dem Infektionsschutzgesetz mit einem Bußgeld geahndet werden. Außerdem will der HVV die Einführung einer
Vertragsstrafe bei Nicht-Einhaltung der 3G-Regelung rechtlich prüfen. Eine solche Strafzahlung könnte ähnlich erhoben werden wie bei den Schwarzfahrern.
Die Kontrolle der 3G-Pflicht im HVV-Bereich erfolgt stichprobenhaft durch die mehr als 750 Mitarbeiter der Prüf- und Sicherheitsdienste bei den Verkehrsunternehmen im Rahmen der regulären Fahrkarten- und Maskenkontrollen.
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