Auch Maske muss weiter getragen werden
Ab sofort gilt 3G in allen Bussen und Bahnen im HVV-Bereich und bei der KVG

Foto: jd

(jd). In allen Bussen und Bahnen gilt jetzt die 3G-Regel. Darauf weisen der HVV und die KVG hin. Das bedeutet: Alle Fahrgäste müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Wir mit dem Bus oder dem Zug unterwegs ist, muss einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen. Dabei darf der Test  nicht älter als 24 Stunden sein.

Die 3G-Pflicht gilt ausdrücklich auch für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind. Fahrgäste, die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfung vornehmen können, müssen stattdessen im Rahmen der 3-G-Regelung ein negatives Testergebnis nachweisen. Ausgenommen von der 3G-Regel sind lediglich Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Schülerinnen und Schüler.

Wegen Corona-Warnstufe 1: Auf allen Weihnachtsmärkten gilt jetzt 2G und Maske tragen

Ein Verstoß gegen die 3G-Pflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß dem Infektionsschutzgesetz mit einem Bußgeld geahndet werden. Außerdem will der HVV die Einführung einer
Vertragsstrafe bei Nicht-Einhaltung der 3G-Regelung rechtlich prüfen. Eine solche Strafzahlung könnte ähnlich erhoben werden wie bei den Schwarzfahrern.

Die Kontrolle der 3G-Pflicht im HVV-Bereich erfolgt stichprobenhaft durch die mehr als 750 Mitarbeiter der Prüf- und Sicherheitsdienste bei den Verkehrsunternehmen im Rahmen der regulären Fahrkarten- und Maskenkontrollen.

Dieser Inhalt kann nicht angezeigt werden.
Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

Webseite von Jörg Dammann
Jörg Dammann auf Facebook
Jörg Dammann auf Instagram
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

14 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Service

Wichtige WOCHENBLATT-Mail-Adressen

Hier finden Sie die wichtigen Email-Adressen und Web-Adressen unseres Verlages. Wichtig: Wenn Sie an die Redaktion schreiben oder Hinweise zur Zustellung haben, benötigen wir unbedingt Ihre Adresse / Anschrift! Bei Hinweisen oder Beschwerden zur Zustellung unserer Ausgaben klicken Sie bitte https://services.kreiszeitung-wochenblatt.de/zustellung.htmlFür Hinweise oder Leserbriefe an unsere Redaktion finden Sie den direkten Zugang unter...

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.