Abfallberatung des Landkreises Stade warnt
Boom der Einweg-E-Zigaretten: Ein Problem für die Umwelt
E-Zigaretten werden immer beliebter. Besonders die Einweg-E-Zigaretten sind bei jungen Menschen angesagt – doch der steigende Konsum dieser Wegwerfprodukte hat schwerwiegende ökologische Folgen. Darauf machen die Abfallberaterinnen des Landkreises Stade aufmerksam.
Was aber die wenigstens der jungen Raucher wissen: Einweg-E-Zigaretten sind batteriebetriebene Elektrogeräte. Anders als bei wiederaufladbaren Geräten lassen sich weder die darin enthaltenen Lithium-Ionen-Batterien noch das Liquid austauschen, was die Einweg-E-Zigaretten zu einem kurzlebigen Wegwerfprodukt macht. Nach rund 600 Zügen sind sie leer und landen oft fälschlicherweise im Hausmüll, im Gelben Sack oder in öffentlichen Abfallbehältern. Im schlimmsten Fall verursachen die leicht entzündlichen Lithium-Batterien sogar Brände in Müllautos oder Recyclinganlagen.
Lieber Mehrwegprodukte kaufen
Oft werden die Einweg-Vapes nicht nur falsch entsorgt, sondern auch einfach achtlos auf die Straße geworfen. Dies führt dazu, dass giftige Stoffe wie Schwermetalle und Nikotin sowie Mikroplastik in die Umwelt gelangen. Zudem gehen wertvolle Rohstoffe verloren. „Im Sinne der Kreislaufwirtschaft und zur Schonung von Ressourcen sollte man beim Kauf mehrfach verwendbaren Produkte den Vorrang geben“, empfehlen die Beraterinnen. E-Zigaretten und deren Einweg-Variante sind Elektrogeräte und müssen gesondert entsorgt werden. Darauf weist auch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf der Verpackung hin. Vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern ist jedoch nicht bewusst, dass sie solche Geräte kostenlos im Handel abgeben können.
Entsorgungspflicht im Handel
Die Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräte ist gesetzlich geregelt und die E-Zigaretten können wie alle anderen Elektroaltgeräte über die kommunalen Annahmestellen oder im Handel, bei Geschäften, die Elektronikgeräte vertreiben, kostenlos entsorgt werden. Große Händler, die über eine Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern für Elektro- und Elektronikgeräte verfügen, müssen Elektroaltgeräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge zurücknehmen, ohne dass ein neues Produkt gekauft wird und dafür entsprechende Rücknahmestellen einrichten. Auch Lebensmitteleinzelhändler, wie Supermärkte oder Discounter mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern, sind zur Rücknahme verpflichtet, sofern sie solche Geräte anbieten.
Informationen rund um die Wiederverwendung und das Recycling von Elektroaltgeräten können auch in der Broschüre „Wohin mit noch funktionierenden oder defekten Elektronikgeräten“, erhältlich beim Amt Abfall und Kreislaufwirtschaft des Landkreises Stade, nachgelesen werden. Diese ist als Druckexemplar oder als Download verfügbar: abfall.landkreis-stade.de/service/downloads.
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