Krankenhaus will Patienten und Personal vor Infektionen schützen
Elbe Kliniken verhängen erneut Besuchsverbot
jd. Stade/Buxtehude. Die Elbe Kliniken verhängen erneut ein Besuchsverbot. Ab dem kommenden Mittwoch, 24. November, ist es nicht mehr gestattet, Krankenhauspatienten zu besuchen. Grund für das Verbot sind die steigenden Corona-Zahlen auch im Landkreis Stade. Das Besuchsverbot ist nicht befristet. Es gilt vorerst bis auf Weiteres.
Von dem generellen Besuchsverbot sind folgende Bereiche ausgenommen:
· Kinderklinik: Dort ist der Besuch - in der Regel ist ein Elternteil zulässig - vorab mit dem behandelnden Team zu besprechen. Es gilt – unabhängig vom Impfstatus – eine Testpflicht für alle Besucher (negativer Schnelltest, der maximal 24 Stunden vorher erfolgt ist).
· Geburtshilfe: Der Partner bzw. die Partnerin muss für die Anwesenheit bei der Geburt eine aktuelle negative Schnelltestbescheinigung vorlegen (max. 24 Stunden alt). Bei Spontangeburten wird ein Schnelltest im Kreißsaal vorgenommen. Besuche sind höchstens für eine Stunde pro Tag erlaubt. Unabhängig vom Impfstatus ist ein tagesaktueller negativer Schnelltest vorzulegen. Die Familienzimmer können bei Verfügbarkeit weiterhin mit dem Partner bezogen werden. Hier gilt für den Partner allerdings 2G-plus (geimpft oder genesen sowie tagesaktueller negativer Schnelltest vor Ort).
· Palliativsituationen: Bei kritischem Gesundheitszustand eines Patienten ist ein Besuch nach Rücksprache mit dem behandelnden Team gemäß der 3G-Regel gestattet.
"Mit Blick auf die bundesweite und regionale Infektionslage müssen wir - leider wiederholt, aber vor allem rechtzeitig - zu diesem Schritt greifen, um unsere Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitenden bestmöglich zu schützen“, so Dr. Dietmar Wietholt, Medizinischer Direktor der Elbe Kliniken Stade-Buxtehude. Dazu führt Wietholt weiter aus: "Wir haben bereits zweimal erlebt, dass ein Besuchsverbot für Patientinnen und Patienten sowie für deren Angehörige und Freunde äußerst unerfreulich und schmerzlich ist." Die aktuelle Lage zwinge die Elbe Kliniken allerdings zu diesem Schritt, um die Verbreitung des Virus zeitnah einzudämmen und Patienten sowie Personal bestmöglich vor einer Ansteckung zu schützen. Wietholt hofft, dass die Maßnahme nur kurzzeitig greifen muss.
Für ambulante Patienten gilt folgende Regelung:
Ambulante Patientinnen und Patienten müssen beim Zutritt zum Klinikum weiterhin einen 3G-Nachweis erbringen (geimpft, genesen, negativ getestet vor max. 24 Stunden). Keinen Nachweis mitbringen müssen Patienten der zentralen Notaufnahmen, Schwangere mit Wehen bzw. bei Notfällen sowie Kinder bis einschließlich elf Jahre. Bei diesen Personengruppen werden Tests bei Erfordernis vor Ort durchgeführt.
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