Neue STIKO-Empfehlung: Boostern nach drei Monaten
Es gibt jetzt wieder freie Impftermine im Landkreis Stade / Zwei Sonder-Impfaktionen im Dezember
jd. Stade. Für die zahlreichen Impfwilligen, die bei den öffentlichen Impfaktionen im Landkreis Stade – oftmals nach Stunden des Anstehens – mit Verweis auf die bisherige Sechs-Monats-Frist der Ständigen Impfkommission (STIKO) abgewiesen wurden, dürfte diese Nachricht wie Hohn klingen: Jetzt regt sich die STIKO doch noch und empfiehlt endlich auch eine Booster-Impfung nach drei Monaten. Wie das Gremium am Dienstag, 21. Dezember, mitgeteilt hat, gilt ab sofort die Empfehlung, dass „die Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für Personen ab 18 Jahren bereits ab dem vollendeten dritten Monat nach Abschluss der Grundimmunisierung verabreicht werden“ kann.
Wer in den vergangenen Wochen vergeblich für eine Booster-Impfung angestanden hat, dürfte sich gehörig ärgern. Hätte sich der Landkreis nicht starr an die STIKO-Empfehlung (die eben nur – wie es das Wort bereits sagt – nur eine Empfehlung und keine rechtsverbindliche Vorgabe ist) gehalten, müssten sich viele Booster-Willige jetzt nicht händeringend um einen neuen Impftermin bemühen.
Wer den ersehnten Piks erhalten möchte, muss im Landkreis Stade oftmals wochenlang warten. Viele Ärzte bieten zwar Corona-Schutzimpfungen an, doch deren Impfstoff-Lieferungen reichen oft nicht aus, um den Bedarf der Patienten zeitnah zu decken. In vielen Praxen bestehen Wartelisten. Auch die offiziellen Impftermine des Landkreises Stade waren zeitweise bis Ende Januar (bis dahin werden derzeit Termine vergeben) ausgebucht.
Aktuell sind Impftermine frei
Aktuell gibt es aber in den fünf festen Impfstationen des Landkreises (Stade, Buxtehude, Harsefeld, Grünendeich, Wischhafen) aber wieder einige freie Termine (Stand 21.12., 20 Uhr). An diesen Tagen können derzeit Termine gebucht werden:
Impfstation Harsefeld (Katholische Kirche, Böberstroot 11a / Impfungen immer donnerstags):
30. Dezember, 6. Januar, 13. Januar, 20. Januar, 27. Januar
Impfstation Buxtehude (Kulturforum am Hafen) / Impfungen immer freitags):
14. Januar, 21. Januar, 28. Januar
Impfstation Grünendeich ("Zur schönen Fernsicht", Obstmarschenweg 4 / Impfungen immer montags):
3. Januar, 10. Januar, 17. Januar, 24. Januar, 31. Januar
Impfstation Stade ("Stadeum", Schiffertorsstraße 6) / Impfungen immer dienstags):
4. Januar, 18. Januar
Impfstation Wischhafen ("Festhalle", Fährstraße 27) / Impfungen immer mittwochs):
22. Dezember, 29. Dezember, 5. Januar, 12. Januar, 26. Januar
Impftermine für die fünf festen Impfstationen können nur online über das Impfportal des Landes (impfportal-niedersachsen.de) gebucht werden.
Der Landkreis Stade bittet ausdrücklich darum, nicht mehr benötigte Impftermine wieder zu stornieren.
Zwei Sonder-Impfaktionen
Neben den planmäßigen Impfaktionen in den Impfzentren bietet der Landkreis Stade in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz zwei weitere Sonderimpfungen an.
Bereits am Donnerstag, 23.Dezember, ist ein Impfteam von 10 bis15 Uhr im Stadeum im Einsatz. Eine Terminbuchung ist hier zwingend erforderlich. Sie erfolgt über das Portal www.terminland.de/stdimpfzentrum.
Am Mittwoch, 29.Dezember, ist ein Impfteam von 11 bis 15 Uhr im „Alvi“ im Altländer Viertel in Stade zum „freien Impfen“ vor Ort. Das bedeutet, dass hier Impfungen ohne vorherige Terminabsprache spontan erfolgen können.
Es werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen für alle ab zwölf Jahren angeboten. Bei den Drittimpfungen ist darauf zu achten, dass zwischen Zweit- und Drittimpfung mindestens drei Monate Wartezeit eingehalten sind. So sieht es die Empfehlung der Ständigen Impfkommission seit Dienstag vor. Booster-Impfungen sind ab 18 Jahre zugelassen.
Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts (www.rki.de). Außerdem sollten sich Impfwillige vorab die erforderlichen Formulare herunterladen und diese ausfüllen. So lassen sich Wartezeiten verkürzen.
EMA-Empfehlung gab es schon vor zwei Wochen
Bereits vor zwei Wochen hatte sich die Europäische Arzneimittelagentur EMA dafür ausgesprochen, die Frist zwischen Zweit- und Booster-Impfung angesichts der fortschreitenden Ausbreitung der Omikron-Variante von sechs auf drei Monate zu verkürzen. Entsprechend hatten sich auch verschiedenen Experten geäußert (das WOCHENBLATT berichtete). Doch der Landkreis Stade hielt auch nach dem Vorstoß der EMA zunächst starr an der jetzt endgültig überholten STIKO-Frist fest.
Nach dem bisherigen Zögern gibt es bei der STIKO aufgrund der Bedrohung, die von Omikron ausgeht, offenbar ein Umdenken. Endlich ist auch bei den dort Verantwortlichen die Erkenntnis gereift, dass das künftig hauptsächlich von Omikron bestimmte Infektionsgeschehen nur durch zügiges und umfassendes Boostern eingedämmt werden kann.
Wie bedrohlich die Omikron-Variante für den einzelnen COVID-19-Erkrankten, für das Gesundheitswesen und letztlich für die gesamte Infrastruktur ist, bleibt abzuwarten. Ob bei dieser Virus-Mutation tatsächlich mit milderen Krankheitsverläufen zu rechnen ist, worauf erste Studien hindeuten, kann längst noch nicht abschließend beurteilt werden. Fest steht jedenfalls, dass Omikron wesentlich ansteckender ist als alle bisherigen Coronavirus-Varianten.
Booster-Impfung schützt besser vor Omikron
Fest steht inzwischen auch, dass der bisherige vollständige Impfschutz nicht ausreicht, um effektiv vor Omikron zu schützen. Bei Zweitgeimpften und Genesenen sprechen die Antikörper offenbar nicht mehr ausreichend auf diese tückische Mutation an. Erst durch Boostern steigt der Antikörperspiegel wieder so deutlich an, dass ein zuverlässigerer Schutz vor Omikron gewährleistet ist.
Allerdings ist auch die Auffrischungsimpfung keine absolute Garantie dafür, sich nicht mit dem Coronavirus zu infizieren bzw. an COVID-19 zu erkranken. Doch noch all dem, was bisher bekannt ist, ist Boostern dringend zu empfehlen, um sich vor schweren Verläufen zu schützen. Laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dürfte der Schutz vor einer Omikron-Infektion mit auftretenden Symptomen bei geboosterten Personen zwischen 70 und 80 Prozent liegen.
Lauterbach zählte zu den Fachleuten, die sich schon Anfang Dezember für eine Fristverkürzung von sechs auf drei Monate ausgesprochen hatten. Einen ähnlichen Rat hatten der Biontech-Chef Uğur Şahin und der Leiter der Virologie an der Charité, Christian Drosten, gegeben.
STIKO empfiehlt weiter Priorisierung
Nach der STIKO-Empfehlung sollen außerdem Personen, die eine labordiagnostisch gesicherte Corona-Infektion durchgemacht haben (Genesene), mindestens drei Monate warten, bis sie eine Corona-Schutzimpfung erhalten.
Sofern die personellen Kapazitäten für die Impfkampagne nicht ausreichen und für den Fall, dass nicht ausreichend Impfstoffdosen zur Verfügung stehen, empfiehlt die STIKO, weiterhin bestimmte Personengruppen zu priorisieren. So sollten Menschen ab 70 Jahren und Bewohner von Pflege. Und Seniorenheimen vorrangig geimpft werden. Das Gleiche gilt für Personal, das in der Pflege oder im medizinischen Bereich tätig ist. Auch stark immungeschwächte Personen sollten bevorzugt werden.
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