Wichtige Lebensretter
Es gibt zu wenig Rauchmelder

In fast allen Wohnräumen sind Rauchmelder vorgeschrieben | Foto: Maurizio Gambarini
  • In fast allen Wohnräumen sind Rauchmelder vorgeschrieben
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(sb/liv). In Niedersachsen sind nur 13 Prozent aller Haushalte optimal mit Rauchmeldern geschützt, 45 Prozent erfüllen lediglich den Mindestschutz. Weitere 16 Prozent haben die Rauchwarnmelder falsch installiert und wiegen sich in trügerischer Sicherheit. Besonders alarmierend: 26 Prozent der Haushalte in Niedersachsen sind komplett ohne Rauchwarnmelder. Das hat jetzt die Auswertung einer im Jahr 2020 durchgeführten Felderhebung des Landesinnungsverbandes des Schornsteinfegerhandwerks ergeben. Rund 70 Prozent der über 5.300 Befragten sind Eigentümer, knapp 80 Prozent leben in einem Ein- oder Zweifamilienhaus.

"Nach fast sechs Jahren gesetzlicher Pflicht sind diese Zahlen wirklich erschreckend. Hier besteht dringender Handlungsbedarf", sagt Andreas Walburg vom Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerkes Niedersachsen. Er appelliert an alle Eigentümer im Land, die geltende Rauchmelderpflicht so schnell wie möglich umzusetzen und ihre Wohngebäude optimal auszustatten. Walburg: "Rauchmelder sind Lebensretter – vor allem nachts. Deshalb sollten auch Haus- und Wohnungsbesitzer, die in ihrer eigenen Immobilie wohnen, ihre Pflicht ernst nehmen und Rauchmelder installieren."

In Neu- und Umbauten müssen seit dem 4. April 2012 Rauchmelder eingebaut werden. Für Bestandsbauten galt eine Übergangsfrist, diese endete jedoch 2015. Seit Anfang 2016 sind in allen Wohngebäuden Rauchmelder vorgeschrieben.

Rauchmelder müssen in Schlafräumen und Kinderzimmern angebracht werden. In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Rauchmelder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.
Für die Installation in der Immobilie ist der Eigentümer zuständig. Für die Betriebsbereitschaft sind die Bewohner zuständig - in Mietwohnungen also die Mieter. Im selbst genutzten Wohnraum ist der Eigentümer verantwortlich.

Weitere Informationen zur Installation und Wartung von Rauchmeldern gibt es im Internet unter www.rauchmelder-lebensretter.de.

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Redakteur:

Stephanie Bargmann aus Stade

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