Nach den Ferien gibt es wieder Corona-Fälle in Schulen und Kitas
Es ist amtlich: Ab Sonntag gilt im Landkreis Stade die 3G-Regel
jd. Stade. Im Landkreis Stade gilt ab Sonntag, 12. September, die erweiterte 3G-Regel. Demnach müssen Personen, die weder genesen noch geimpft sind, einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen, wenn sie beispielsweise ein Restaurant besuchen oder zum Frisör gehen wollen. Auch für die Nutzung von Sporthallen, Schwimmbädern oder Fitnessstudios gilt dann die 3G-Regel. Ebenso ist die Teilnahme an Zusammenkünften, Veranstaltungen und Sitzungen mit mehr als 25 Personen nur für Genesene, Geimpfte und Getestete erlaubt. Die 3G-Regel betrifft auch private Zusammenkünfte. Ausgenommen sind religiöse Veranstaltungen.
Grund für für die Einführung der erweiterten 3G-Regel sind die hohen Inzidenzwerte. Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Stade liegt seit fünf Werktagen über dem Grenzwert von 50. Am Freitag (10. September) liegt die Inzidenz bei 78,4. Mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung setzt der Landkreis Stade die Beschränkungen und Schutzmaßnahmen in Kraft, die in der Niedersächsischen Corona-Verordnung vorgesehen sind.
Im gesamten Innenbereich der Gastronomie und für den Tourismusbereich, also beispielsweise Restaurants, Bars, Hotels und Pensionen, gilt ebenfalls die 3G-Regel. Wenn Gäste keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen, müssen sie bei Beherbergungen bei Anreise sowie zweimal wöchentlich einen aktuellen negativen Corona-Test nachweisen. Wer körpernahe Dienstleistungen wie Friseur, Kosmetik, Massage, aber auch medizinische Dienstleistungen wie Physiotherapie oder Fußpflege in Anspruch nimmt, muss ebenfalls einen Nachweis vorlegen, dass er geimpft, getestet oder genesen ist. Gleiches gilt bei der Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen einschließlich Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnlichen Einrichtungen wie Spaßbädern, Thermen und Saunen.
Die Zutrittsbeschränkungen gelten auch für die Nutzung der Innenbereiche von Zoos, botanischen Gärten oder Freizeitparks. Ausnahmen gelten dort für sanitäre Anlagen und für geschlossene Räume, also Restaurants und Shops, wenn dort weniger als 25 Personen zusammenkommen.
Wieder Corona-Fälle in Kitas und Schulen
Nach dem Ende der Ferien sind auch wieder Schulen und Kitas von Corona-Fällen betroffen. So befinden sich im Altländer Viertel in Stade eine Grundschulklasse sowie zwei Kitagruppen in Quarantäne. Nach Angaben des Landkreises soll für sechs Kitagruppen Quarantäne angeordnet worden sein. Es handelt sich im Gruppen in folgenden Kitas: Kita im Bildungshaus in Stade-Hahle, Kita Freiburger Straße in Stade, DRK-Kita in Ruschwedel. Außerdem soll eine weitere Schule betroffen sein.
Sieben Corona-Fälle gibt es im DRK-Seniorenheim in Freiburg. Betroffen sind sechs Bewohner und ein Mitarbeiter. Die infizierten Heimbewohner sind alle geimpft. Deren COVID-19-Erkrankungen haben milde Verläufe - bis auf einen Fall. Dabei handelt es sich um eine Person, die bereits andere Vorerkrankungen hat. Diese wird jetzt in den Elbe Kliniken behandelt.
Nach Angaben von Kreis-Dezernentin Nicole Streitz gab es seit Anfang Juni 102 Fälle, bei denen sich Personen trotz Impfung mit Corona infiziert haben. In diesem Zeitraum registrierte das Gesundheitsamt 644 Corona-Fälle. Der Anteil der geimpften Personen lag bei 16 Prozent. Der Großteil der Infizierten waren also Ungeimpfte.
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