Infos von der Stader Kreisverwaltung
Führerscheine aus der Ukraine bleiben gültig

Führerscheine aus der Ukraine behalten aufgrund einer neuen Regeleung EU-weit ihre Gültigkeit | Foto: pexels/trey musk
  • Führerscheine aus der Ukraine behalten aufgrund einer neuen Regeleung EU-weit ihre Gültigkeit
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Ukrainische Führerschein waren zunächst nur sechs Monate nach der Einreise nach Deutschland gültig, eine automatische Verlängerung war nicht möglich. Jetzt gibt es gute Nachrichten für die Vertriebenen: Laut einer neuen EU-Verordnung werden alle von der Ukraine ausgestellten gültigen Führerscheine im EU-Gebiet anerkannt – pauschal betrifft diese Regelung alle Personen, die dem Schutzstatus unterliegen. Dieser endet spätestens am 6. März 2025, teilt der Landkreis Stade mit

Auf Basis der Massenzustromrichtlinie ist das bei allen Menschen aus der Ukraine der Fall, die seit Kriegsbeginn geflohen sind. In diesen Fällen ist weder von den Fahrerlaubnisbehörden noch von den Betroffenen etwas zu veranlassen. Das bedeutet: Die Geflüchteten müssen sich nicht aktiv mit dem Straßenverkehrsamt in Verbindung setzen, die Anerkennung der Führerscheine erfolgt automatisch ohne ihr Zutun.

Aufgrund der aktuellen Kriegslage sind zudem vermutlich viele ukrainische Personen mit ihren Fahrzeugen ohne Versicherungsschutz eingereist. Deshalb haben sich die deutschen Kraftfahrzeug-Versicherer bereiterklärt, den Haltern in der Ukraine zugelassener Fahrzeuge die Möglichkeit zum Abschluss eines befristeten Versicherungsschutzes für bis zu maximal einem Jahr anzubieten. Die konkreten Vertragskonditionen obliegen dabei im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der Vertragsfreiheit und der Entscheidung des jeweiligen Versicherers.

Normalerweise dürfen nicht in Deutschland zugelassene Fahrzeuge nur vorübergehend, maximal ein Jahr ab Grenzübertritt, auf Straßen innerhalb der EU unterwegs sein – solange die Halter nicht im Inland gemeldet sind. Dann müssen die Fahrzeuge in Deutschland sofort zugelassen werden. Wegen der Kriegssituation gilt eine Ausnahmeregelung: Bei ukrainischen Fahrzeugen, deren Insassen sich wegen des Krieges in der Ukraine in Deutschland aufhalten, wird zunächst für bis zu einem Jahr angenommen, dass sie sich vorübergehend im Inland befinden.

Ist die ausländische Zulassungsbescheinigung nicht in deutscher Sprache abgefasst, ukrainische Zulassungsbescheinigung sind in der Regel in kyrillischer Schrift abgefasst, ist eine deutsche Übersetzung mitzuführen.ktiv mit dem Straßenverkehrsamt in Verbindung setzen, die Anerkennung der Führerscheine erfolgt automatisch ohne ihr Zutun. Aufgrund der aktuellen Kriegslage sind zudem vermutlich viele ukrainische Personen mit ihren Fahrzeugen ohne Versicherungsschutz eingereist. Deshalb haben sich die deutschen Kraftfahrzeug-Versicherer bereiterklärt, den Haltern in der Ukraine zugelassener Fahrzeuge die Möglichkeit zum Abschluss eines befristeten Versicherungsschutzes für bis zu maximal einem Jahr anzubieten. Die konkreten Vertragskonditionen obliegen dabei im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der Vertragsfreiheit und der Entscheidung des jeweiligen Versicherers. Normalerweise dürfen nicht in Deutschland zugelassene Fahrzeuge nur vorübergehend, maximal ein Jahr ab Grenzübertritt, auf Straßen innerhalb der EU unterwegs sein – solange die Halter nicht im Inland gemeldet sind. Dann müssen die Fahrzeuge in Deutschland sofort zugelassen werden. Wegen der Kriegssituation gilt eine Ausnahmeregelung: Bei ukrainischen Fahrzeugen, deren Insassen sich wegen des Krieges in der Ukraine in Deutschland aufhalten, wird zunächst für bis zu einem Jahr angenommen, dass sie sich vorübergehend im Inland befinden. Ist die ausländische Zulassungsbescheinigung nicht in deutscher Sprache abgefasst, ukrainische Zulassungsbescheinigung sind in der Regel in kyrillischer Schrift abgefasst, ist eine deutsche Übersetzung mitzuführen.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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