Diese Bereiche sind betroffen
Hier gilt in Stade ein Böllerverbot zu Silvester (mit Karte)
Wer in Stade wohnt, sollte sich bei seiner Silvesterknallerei unbedingt von Reetdachhäusern fernhalten. Das Anzünden von Silvesterböllern und das Abschießen von Raketen ist in der Nähe von reetgedeckten Gebäuden ist der Hansestadt streng verboten. Das Verbot umfasst einen Radius von 200 Meter um das jeweilige Haus. Da es in Stade einige Dutzend Häuser mit einem Reetdach gibt, umfasst das Verbot einen nicht unbeträchtlichen Teil des Stadtgebietes.
Die meisten Verbotszonen befinden sich in den vier Stader Ortschaften Bützfleth, Haddorf, Hagen und Wiepenkathen. Dort gibt es in den historischen Dorfkernen noch einige Höfe mit reetgedeckten Häusern. Aber auch die alte Dorfmitte von Campe, die Siedlungen am Schwarzen Berg und die ehemaligen Dörfer Abbenfleth, Barge und Götzdorf sowie die Insel mit dem Heimatmuseum weisen noch einen größeren Bestand an Reetdachhäusern auf. Die folgende Karte ist auf Basis des Stader Reetdachregisters erstellt und zeigt, wo in Stade ein Böllerverbot aufgrund eines reetgedeckten Gebäudes besteht:
Gemäß einer Allgemeinverfügung des Landkreises gelten die Verbotszonen aber nicht nur um reetgedeckte Gebäude. Feuerwerkskörper dürfen allgemein nicht in einem 200-Meter-Umkreis von "besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen" abgebrannt werden. In der Verfügung wird darauf hingewiesen, welche Objekte damit gemeint sind: "Als besonders brandempfindliche Gebäude sind insbesondere stroh- und reetgedeckte Häuser, Fachwerk- oder Holzhäuser einzustufen. Zu den besonders brandgefährlichen Anlagen gehören insbesondere Tankstellen, Kraftstoff-, Gas- oder Öllager." Verstöße gegen dieses Verbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
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