Pro Haushalt bis zu 2.500 Euro
Hochwasser-Hilfe: Anträge können beim Kreis Stade gestellt werden

Beim Hochwasser Ende Dezember standen auch viele Flächen im Landkreis Stade unter Wasser - wie hier am Poggenpohl bei Buxtehude | Foto: Timm Gerken / Feuerwehr Buxtehude
  • Beim Hochwasser Ende Dezember standen auch viele Flächen im Landkreis Stade unter Wasser - wie hier am Poggenpohl bei Buxtehude
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In Niedersachsen ist jetzt die Förderrichtlinie für die Hochwasserhilfen in Kraft getreten. Sie gilt für Privatpersonen, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind. Die Anträge können bis zum 22. März beim Amt für Wasserwirtschaft und Küstenschutz in der Stader Kreisverwaltung gestellt werden. Betroffene können sich unter der Rufnummer 04141-120 sowie per E-Mail an die Adresse umwelt.wasserwirtschaft@landkreis-stade.de melden. Die Soforthilfe ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht. Der Landkreis Stade ist auf Initiative von Landrat Kai Seefried (CDU) nachträglich in die Förderrichtlinie aufgenommen worden.

Dabei geht es unter anderem, die eigene Wohnung wieder bewohnbar zu machen, notwendige Haushaltsgeräte wie Herd oder Waschmaschine zu beschaffen oder wichtigen Hausrat wie Betten zu ersetzen. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann nach dieser Richtlinie für akute Notlagen nicht geleistet werden. Wichtig ist: Die Schäden müssen unmittelbar durch das Hochwasser verursacht worden sein.

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Diese Höchstbeträge für die Soforthilfen gelten

Für die Soforthilfen gibt es finanziellen Höchstgrenzen: Wenn etwa beim Hausrat ein Gesamtschaden von voraussichtlich mindestens 5.000 Euro entstanden ist, kann eine Soforthilfe von mindestens 1.000 Euro und maximal 2.500 Euro je Haushalt gewährt werden. In besonders akuten Notlagen ist ausnahmsweise auch eine Soforthilfe bis 20.000 Euro möglich. In besonderen Härtefällen können auch Schäden, die weniger als 5.000 Euro pro Haushalt ausmachen, ausgeglichen werden. Die Hilfen müssen nicht zurückgezahlt werden.

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Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Hochwasser in Niedersachsen sowie den Soforthilfen für Privatpersonen gibt es beim Notfallmonitor der Landesregierung: www.niedersachsen.de/notfallmonitor.

Die Soforthilfe-Richtlinie des Landes kann hier nachgelesen werden: bitte klicken.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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