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Verweis auf aktuelles Urteil
Info von Haus und Grund Stade: Wie oft darf man grillen?

Grillen in fröhlicher Runde macht Spaß. Dumm nur, wenn der Nachbar sich durch Grillgerüche belästigt fühlt | Foto: Adobe Stock/ Impact Photography
  • Grillen in fröhlicher Runde macht Spaß. Dumm nur, wenn der Nachbar sich durch Grillgerüche belästigt fühlt
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Neben dem Lärm von Rasenmäher und Co. ist das Grillen eine Hauptursache für handfesten Nachbarschaftsstreit. Die Frage, inwieweit Nachbarn durch Gerüche und Qualm belästigt werden, hat bereits öfter Gerichte beschäftigt. Der Verein Haus und Grund Stade verweist jetzt auf ein aktuelles Gerichtsurteil, wonach höchstens viermal im Monat gegrillt werden darf. Der Richterspruch bezieht sich allerdings auf einen Elektrogrill. Wer seinen Grill mit Holzkohle und womöglich noch flüssigem Grillanzünder entfacht, muss sich wahrscheinlich noch mehr einschränken.

Nachbarn nerven Grillgerüche

Geklagt hatte ein Wohnungseigentümer, der gemeinsam mit seinem grillenden Nachbarn in einer Eigentümergemeinschaft lebt. Er fühlte sich durch das sommerliche Treiben auf der Nachbarterrasse gestört. Besonders die Gerüche nervten ihn. Da nur ein Elektrogrill im Einsatz gewesen sei, habe es aber weder Rauschwaden noch Brandgeruch gegeben, so der stellvertretende Vorsitzende von Haus und Grund Stade, Rechtsanwalt Mathias Schröder. "Es ging wohl lediglich um den Duft frisch zubereiteten Fleisches, Fisches oder Gemüses."  Hier von „Geruchsbeeinträchtigungen“ zu sprechen, sei schon bemerkenswert, so Schröder.

Bis wann darf abends der Rasenmäher knattern?

Am Wochenende zweimal grillen: nicht zulässig

Dennoch: Die Richter beschränkten das Grillvergnügen des Nachbarn auf maximal vier Termine pro Monat. Mit einer weiteren Einschränkung: Es darf an einem Wochenende entweder nur am Samstag oder am Sonntag gegrillt werden. Das gilt auch für aufeinanderfolgende Sonn- und Feiertage - wie beispielsweise Pfingsten. Ein Grillfreund muss sich also entscheiden, ob Schweinenacken und Co. am Pfingstsonntag oder Pfingstmontag auf den Rost kommen. Wenn sich der beklagte Nachbar nicht an den Richterspruch hält, muss möglicherweise tüchtig blechen: Das Gericht hat ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro festgelegt.

Einzelfall muss betrachtet werden

Die Begründung des Gerichts für die Beschränkung auf vier Grillabende im Monat: Das Grillen an warmen Tagen im Sommer sei zwar allgemein üblich. Dennoch müsse auf die Nachbarn Rücksicht genommen werden. Deshalb gebe es Grenzen dafür, wie viel Rauch und Gerüche die Nachbarn hinnehmen müssten. Entscheidend sei dafür, wo und wie weit von den Nachbarn weg der Grill stehe, ob der Grill mit Kohle, Gas oder Strom betrieben werde, und wie häufig er verwendet werde. Das heißt mit anderen Worten: Eine feste Regel, wie oft gegrillt werden darf, gibt es nicht. Es hängt vom Einzelfall und den jeweiligen Umständen ab.

Am besten Nachbarn mit einladen

Dazu der Hinweis von Haus und Grund Stade: Tatsächlich gibt es viele und in der Sache unterschiedliche Gerichtsurteile zur erlaubten Grillfrequenz. Deshalb der Rat: Einfach die Nachbarn mit einladen oder ein Grillwürstchen oder wenigstens ein Erfrischungsgetränk über den Zaun reichen. Erscheint dies nicht praktikabel, sollte man sich wenigstens fragen, welches Quantum an nachbarlichem Grillvergnügen man selbst akzeptieren würde, so Rechtsanwalt Schröder.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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