Wettbewerbszentrale unterbindet pauschale Behauptung
Kein Ölheizungsverbot
(sb/wettbewerbszentrale). Werbeaussagen wie "Ölheizungen sind ab 2026 verboten" sind falsch und dürfen nicht verwendet werden. Darauf weist die Wettbewerbszentrale, eine gemeinnützige Organisation zur Kontrolle des fairen Wettbewerbs, hin. Solche Slogans würden die neuen gesetzlichen Regelungen sehr verkürzt und damit in unzutreffender Weise wiedergeben. Der Öffentlichkeit werde mit diesen Aussagen suggeriert, dass ab 2026 keine Ölheizungen mehr betrieben werden dürfen und bis zu diesem Zeitpunkt alle derzeit existierenden Ölheizungen ausgetauscht werden müssen. Dies ist aber nicht richtig.
Das maßgebliche neue Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (GEG) sieht ein solch absolutes Verbot keineswegs vor. Vielmehr ist die Rechtslage deutlich differenzierter, weil der Gesetzgeber in erheblichem Umfang Ausnahmen und Übergangsfristen vorgesehen hat. Auch die Aussage "Verbot für den Einbau von Ölheizungen ab 2026" hat die Wettbewerbszentrale beanstandet, weil sie nicht richtig und damit irreführend ist. Denn auch nach dem 1. Januar 2026 dürfen Ölheizungen noch eingebaut werden, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden. Es können ab 2026 sogar noch reine Ölheizungen eingebaut werden, wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können.
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