Diese Ruhezeiten gelten 2022
Lärm aus Nachbars Garten: Kein Rasenmähen nach 20 Uhr

Ein Grastrimmer gehört zu den besonders lärmintensiven Geräten. Er darf im Privatbereich nur werktags von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr eingesetzt werden | Foto: Adobe Stock / encierro
  • Ein Grastrimmer gehört zu den besonders lärmintensiven Geräten. Er darf im Privatbereich nur werktags von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr eingesetzt werden
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(jd). Das ist bei diesem Wetter wieder möglich: Sich abends auf die Terrasse setzen und das Feierabend-Bierchen genießen. Doch mit dem gemütlichen Tagesausklang ist es vorbei, sobald der Nachbar den Rasenmäher anschmeißt. Wenn im Mai alles grünt und blüht und auch das Gras wieder sprießt, beginnt die "Streit-Saison". Der Lärm aus Nachbars Garten beschäftigt wieder Rechtsanwälte, Streitschlichter oder Ordnungsamtsmitarbeiter. Bevor aber jemand mit Klage oder Anzeige droht, sollte er sich schlau machen: Zu welchen Zeiten dürfen Mäher, Vertikutierer und Co. betrieben werden? Das WOCHENBLATT informiert, welche Ruhezeiten gelten.

Es gibt auf der Basis der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) zwar eine bundeseinheitliche Regelung. Die darin genannten Betriebszeiten für krachmachende Gartengeräte können aber von den Städten und (Samt-)Gemeinden weiter eingeschränkt werden. Das niedersächsische Lärmschutzgesetz erlaubt es den Kommunen, in ihrem Ortsrecht strengere Lärmschutzvorschriften zu verankern. In einigen wenigen Orten gilt sogar noch die gute alte Mittagsruhe. Einen Überblick findet sich weiter unten im Artikel.

In allen Kommunen der Landkreise Harburg und Stade, die unten nicht namentlich genannt sind, haben sich die Bürger nach den BImSchV-Bestimmungen zu richten. Nach der Lärmschutzverordnung gilt Folgendes für den privaten Bereich: Geräte und Maschinen dürfen grundsätzlich nicht an Sonntagen sowie gesetzlichen Feiertagen betrieben werden. Werktags gilt eine Ruhezeit von 20 Uhr abends bis 7 Uhr morgens.

Von 7 Uhr bis 20 Uhr ist u.a. der Betrieb folgender Maschinen und Geräte zulässig:

Band- oder Kreissäge, Motor-Kettensäge, Kompressor (Leistung unter 350 Kilowatt), Betonmischer, Förderband, Beton-Spritzmaschine, Bohrgerät, Hydraulikbagger (unter 500 kW), Heckenschere, Hydraulikhammer, Rasenmäher, Rasentrimmer, Rasenkantenschneider, Motorhacke (unter 3 kW), Kehrmaschine, Straßenfräse, Vertikutierer, Schredder, Schneefräse, Wasserpumpe.

Aber: Für besonders lärmintensive Gerätschaften sieht die BImSchV eine weitere Einschränkung vor:

Über die Mittagszeit und in den Abendstunden ist deren Betrieb verboten. Daher dürfen Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider und Laubbläser an Werktagen nur vormittags von 9 bis 13 Uhr und nachmittags von 15 bis 17 Uhr eingeschaltet werden.

Krach mit dem lärmenden Nachbarn? Gartengeräte dürfen nur zu bestimmten Zeiten betrieben werden

 
Zusätzlich zu der Lärmschutzverordnung gelten in diesen Kommunen im Landkreis Stade strengere Ruhezeiten: 
Eine Mittagsruhe besteht in der Samtgemeinde Fredenbeck von 13 bis 15 Uhr sowie in den Samtgemeinden  Harsefeld, Lühe, Nordkehdingen sowie in der Gemeinde Drochtersen jeweils von 12 bis 14 Uhr. Außerdem beginnt in der Samtgemeinde Harsefeld und in Drochtersen die Abendruhe schon um 19 Uhr. Spätestens dann müssen alle Mäher schweigen. 

Auch zwei Gemeinden im Landkreis Harburg halten noch die Mittagsruhe in Ehren: 
In der Gemeinde Rosengarten gilt sie von 13 bis 15 Uhr. Die Gemeinde Seevetal hält ebenfalls an der Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr fest. Allerdings ist dies nur noch auf Samstage beschränkt.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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