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Vermieter können Fördermittel beantragen
Landkreis Stade gibt Geld für günstige Wohnungen

Landkreis-Mitarbeiterin Jacqueline Dunker berät Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern bei Fragen zu mit Belegungsrechten gebundenem Wohnraum
 | Foto: Christian C. Schmidt/LK Stade
  • Landkreis-Mitarbeiterin Jacqueline Dunker berät Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern bei Fragen zu mit Belegungsrechten gebundenem Wohnraum
  • Foto: Christian C. Schmidt/LK Stade
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Auch im Landkreis Stade ist der Wohnungsmarkt angespannt. Gerade im unteren Preisbereich wird es zunehmend schwieriger, eine Mietwohnung zu finden. Der Landkreis Stade hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, dass mehr Wohnraum auch für Menschen mit geringem Einkommen bereitgestellt wird. Aus dem aktuellen Haushalt 2024 stehen dafür noch Mittel zur Verfügung. Darauf weist Kreisbaurätin Madeleine Pönitz hin.

Mit dem „Programm zum Erwerb von Belegungsrechten bei Bestandswohnungen“ bietet der Landkreis Stade  Vermietern finanzielle Unterstützung. Vermieter, die ihre Wohnungen an berechtigte Personen mit festgelegten Mietpreisen vermieten, können gefördert werden. Wenn Wohnungseigentümer Belegungsrechte erwerben, verpflichten sie sich, ihre Wohnungen nur an Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein zu vermieten. Die Miete darf dabei eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Im Gegenzug zahlt der Landkreis einen Zuschuss. Die Dauer der Verpflichtung liegt zwischen fünf und 30 Jahren.

Die beiden Städte haben eigene Richtlinien

Die Vermieter können weiterhin selbst entscheiden, wer in die Wohnung zieht, solange die Personen die Förderkriterien erfüllen. Die Miete richtet sich nach den „angemessenen Kosten für eine Unterkunft“ nach dem Sozialgesetzbuch. Diese Förderung gilt im gesamten Landkreis Stade, jedoch nicht in den Hansestädten Stade und Buxtehude, die eigene Förderprogramme haben.

Förderung pro Quadratmeter Wohnraum

Die Höhe der Förderung beträgt 2 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat bei einer Laufzeit von fünf bis neun Jahren. Bei einer Laufzeit von zehn Jahren oder mehr erhöht sich der Betrag auf 2,50 Euro pro Quadratmeter und Monat. Zusätzlich können Vermieter, die ihre Wohnungen für zehn Jahre oder länger zur Verfügung stellen, bis zu 10.000 Euro für notwendige Sanierungen erhalten. Gefördert werden nur Wohnungen mit angemessener Größe: für zwei Personen bis 60 Quadratmeter, für jede weitere Person 15 Quadratmeter mehr. Die maximale Wohnfläche für eine Förderung liegt bei 95 Quadratmetern.

Für Nachfragen können sich Vermieter an Jacqueline Dunker vom Landkreis Stade wenden: Tel. 04141 - 126327.

Weitere Infos:  www.landkreis-stade.de/Mietwohnraumfoerderung

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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