Allgemeinverfügung gilt ab Mittwoch, 4. November
Maskenpflicht auf vielen öffentlichen Plätzen im Landkreis Stade

Wie bereits bei vielen Wochenmärkten besteht ab sofort auch auf einigen Straßen und Plätzen eine Maskenpflicht    | Foto: Archiv/os
  • Wie bereits bei vielen Wochenmärkten besteht ab sofort auch auf einigen Straßen und Plätzen eine Maskenpflicht
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jd. Landkreis. Der Landkreis Stade verhängt in bestimmten Bereichen eine Maskenpflicht: Auf mehreren Straßen, Plätzen und anderen Örtlichkeiten, auf denen viele Menschen unterwegs sind, besteht ab Mittwoch, 4. November, aus Gründen des Corona-Infektionsschutzes die Pflicht, eine Mund-Nasen-Maske zu tragen. Diese Verpflichtung gilt, wenn ein bestimmter Wert bei den Neuinfektionen der vergangenen sieben Tage überschritten ist. Eine entsprechende Allgemeinverfügung, die mit den Städten und Gemeinden abgestimmt ist, hat der Landkreis Stade am Montag erlassen.

Damit folgt die Behörde den Vorgaben der seit Montag gültigen Verordnung des Landes Niedersachsen zur Eindämmung der zweiten Corona-Welle. Ab einem Inzidenzwert von 35 oder höher gilt auf den festgelegten Straßen und Plätzen die dringende Empfehlung zum Tragen einer Maske. Ab einem Inzidenzwert von über 50 wird die Mund-Nasen-Bedeckung zur Pflicht. Der jeweils aktuelle Inzidenzwert (Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage) kann unter www.niedersachsen.de/Coronavirus/Inzidenz-Ampel/ abgerufen werden. Im Landkreis Stade liegt dieser Inzidenzwert derzeit bei 45,0. 

Der Landkreis Stade hat bisher Inzidenzwerte auf Basis der eigenen Zahlen ermittelt. Diese Werte wichen zum Teil von den Zahlen ab, die das Land täglich in Bezug auf die Landkreise veröffentlicht. Auch wenn die Inzidenzwerte des Landkreis aktueller sind, werden ab sofort nur noch die offiziell vom Land bekanntgegebenen Werte verwendet. Denn ausschließlich die Werte des Landes bilden die Grundlage, wenn es um weitere Beschränkungen wie etwa die Einführung einer Maskenpflicht geht.

"Um die Zunahme der Infektion mit dem neuartigen Coronavirus zu verlangsamen, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung eine geeignete Schutzmaßnahme", heißt es in der Allgemeinverfügung. "In stärker frequentierten Straßenbereichen können die erforderlichen Abstände nicht immer sicher eingehalten werden. Das erhöht das Risiko zur Weiterverbreitung des Coronavirus erheblich", erläutert die zuständige Kreis-Dezernentin Nicole Streitz. Der Landkreis bitte deshalb bei der Bevölkerung um Verständnis für die vorsorgliche Maskenpflicht. Gleichzeitig kündigt der Landkreis an, in den nächsten Wochen verstärkt Kontrollen durchzuführen.

Hier gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung:

Im gesamten Landkreis:

Der gesamte Bereich von Einkaufsmärkten oder Einkaufszentren (Supermärkte, Baumärkte, Passagen etc.)  sowie den dazugehörigen Parkplätzen.
 
Alle Bahnhöfe entlang der Strecke Cuxhaven – Hamburg (START Unterelbe und S-Bahn [RE 5/S3/31]) sowie entlang der EVB-Strecke Buxtehude – Bremerhaven (RB 33).

Stade

Innenstadt

Die Straßen in der Fußgängerzone:

  • Kurze Straße und Breite Straße
  • Holzstraße
  • Beguinenstraße
  • Goos
  • Poststraße
  • Pferdestraße
  • Große Schmiedestraße
  • Kleine Schmiedestraße
  • Sattelmacherstraße
  • Flutstraße
  • Löffelstraße
  • Hökerstraße
  • Kalkmühlenstraße
  • Neue Straße
  • Fischmarkt
  • Wasser West
  • Beim Harschenflether Tor

- Kommandantendeich (Stadthafen)
- der gesamte Pferdemarkt mitsamt der dortigen Bushaltestellen
- der gesamte Bereich des Stader Busbahnhofs

Buxtehude

Innenstadt

  • Bahnhofstraße
  • Ritterstraße
  • Lange Straße
  • Breite Straße
  • Petri-Platz

- der gesamte Bereich des Buxtehuder Bahnhofes
- der gesamte Bereich des Buxtehuder Busbahnhofs (Viverstraße).

Harsefeld

  • Friedrich-Tobaben-Platz
  • August-Hillert-Platz
  • Skater- und Streetballanlage im Brakenweg 2
  • Klosterpark

Apensen

Buxtehuder Straße 1 („Roter Platz“)

Fredenbeck

keine

Horneburg

  • Am Sande
  • Burgmannshof
  • Samtgemeinde Lühe
  • der gesamte Bereich „Lühe-Anleger“
  • Steinkirchen
  • Gartenstraße für den Bereich des Wochenmarktes

SG Nordkehdingen

  • Freiburg: Hauptstraße Hausnummer 31-64
  • Balje: Dorfplatz
  • Oederquart: Dorfplatz

SG Oldendorf-Himmelpforten

  • Himmelpforten: der gesamte Bereich am Marktplatz



Gemeinde Drochtersen

keine

Gemeinde Jork

Der gesamte Bereich Altländer Markt zwischen den Straßen(-teilen):

  • Westerjork
  • Lessingstraße
  • Altländer Markt
  • Marschdamm
  • Am Gräfengericht

• Der vollständige Text der Allgemeinverfügung mitsamt der Karten der betroffenen Bereiche steht auf der Internetseite des Landkreises Stade: www.landkreis-stade.de/corona

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Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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