Hohes Infektionsrisiko bei Kühen und Schweinen
Maul- und Klauenseuche: Landkreis Stade gibt Warnung heraus

Die tödliche verlaufende Maul- und Klauenseuche kann auch Rinder befallen | Foto: Adobe Stock/Dmytro
  • Die tödliche verlaufende Maul- und Klauenseuche kann auch Rinder befallen
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Zum ersten Mal seit fast 40 Jahren ist in Deutschland die Maul- und Klauenseuche (MKS) ausgebrochen. Das Veterinäramt des Landkreis Stade mahnt daher zu erhöhter Vorsicht. Vor allem Tierhalterinnen und Tierhalter sind gefragt, auf die Biosicherheit zu achten. Aber auch Jägerinnen und Jäger sind gefordert.

Das MKS-Virus wurde in der vergangenen Woche bei einer Wasserbüffel-Herde in Brandenburg nachgewiesen. Drei Wasserbüffel starben, elf infizierte Tiere mussten vorsorglich getötet werden. Bisher ist unklar, wie das Virus in die Herde eingeschleppt wurde. Die Behörden haben eine Sperrzone eingerichtet. Die Maul- und Klauenseuche ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die hochansteckende Viruserkrankung befällt nicht nur Rinder und Schweine. Auch andere Paarhufer wie Rehe, Ziegen und Schafe können sich infizieren - im Gegensatz zu Pferden.

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Symptome der Seuche

Den Namen trägt die Seuche aufgrund ihrer Symptome: Neben hohem Fieber, Appetit- und Teilnahmslosigkeit sind das Blasen am Maul, auf der Zunge sowie an den Klauen und den Zitzen. Manche Tiere lahmen oder können nicht mehr gehen. Wer Schafe und Ziegen hält, sollte sich nicht in trügerischer Ruhe wähnen: Hier verlaufen Infektionen oft unauffällig. Neben Klauentieren, die als Haustiere gehalten werden (Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen sowie Alpakas) können auch wildlebende Klauentiere (insbesondere Wildschweine, Reh-, Dam- und Rotwild) an MKS erkranken. Die hohe Zahl an Tierarten, die betroffen sein können, stellt die Seuchenbekämpfung vor große Herausforderungen.

Verschiedene Übertragungswege

Was das Virus zudem so tückisch macht: Es ist nicht nur über den direkten Kontakt von Tier zu Tier übertragbar, sondern auch über die Luft. Erkrankte Tiere verbreiten das Virus auch mit der Flüssigkeit aufgeplatzter Blasen, mit Speichel, Atemluft, Milch und Blut. Menschen, die mit einem infizierten Tier in Berührung gekommen sind, können ebenso zur Verschleppung beitragen wie andere Tiere oder Fahrzeuge, Gerätschaften und Kleidungsstücke. Das Virus ist sehr resistent und kann in Böden oder Textilien mehrere Monate überleben. Für den Menschen ist das Virus nicht gefährlich.

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Gefahr einer Einschleppung

Über Jahrzehnte galt die MKS in Deutschland als ausgerottet. „Doch die Gefahr der Einschleppung aus Ländern, in denen dieses Virus weitverbreitet ist, darf nicht außer Acht gelassen werden“, sagt die Leiterin des Amtes Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Dr. Sibylle Witthöft. In Afrika, im Nahen Osten, in Teilen Asiens und Südamerikas etwa gebe es regelmäßig Krankheitsfälle. In der zunehmend globalisierten Welt sei die Gefahr einer Wiedereinschleppung groß. So mussten im Jahr 2001 Millionen Tiere getötet werden, weil die Seuche in Großbritannien und weiteren europäischen Ländern ausgebrochen war.

Lebensmittelreste als Infektionsrisiko

„Eine Einschleppung kann zum Beispiel durch Reisende und mitgebrachte Nahrungsmittel erfolgen“, sagt Witthöft. „Wenn Lebensmittelreste einfach in den Wald oder auf Wiesen geworfen werden, ist das Risiko durchaus gegeben. Speisereste gehören nicht in die Natur, sondern müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.“ Das sei auch zur Eindämmung anderer Viruserkrankungen wie der Afrikanischen Schweinepest sehr wichtig. Hier sei das disziplinierte Verhalten jedes und jeder Einzelnen gefragt. Tiere sollten zudem nicht mit Speise- oder Schlachtabfällen gefüttert werden, Tierhaltungen nicht ungefragt betreten werden.

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Appell an die Tierhalter

Die Amtsleiterin appelliert an die Tierhalterinnen und Tierhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Unbefugten ist der Zutritt zu Ställen und Freilandgehegen zu verwehren, auf Desinfektionsmaßnahmen und Schutzkleidung ist zu achten. Jägerinnen und Jägern wird dringend empfohlen, vorerst auf die Jagd in Brandenburg zu verzichten. Verdachtsfälle auf Maul- und Klauenseuche sind anzeigepflichtig.

Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit informiert auf der Internetseite www.tierseucheninfo.niedersachsen.de über aktuelle Entwicklungen in Sachen MKS.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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