Bußgeld bis zu 10.000 Euro droht
Mit der Bahn nach Hamburg: Messer besser zu Hause lassen
Die letzten Weihnachtseinkäufe in der Mönckebergstraße tätigen, ein paar Leckereien auf dem Weihnachtsmarkt "Weißerzauber" am Jungfernstieg genießen oder Silvester an den Landungsbrücken feiern: In diesen Tagen zieht es noch viele Menschen aus dem Umland nach Hamburg. Doch aufgepasst: Wer mit dem Zug oder mit der S-Bahn in die Elbmetropole fährt oder dort mit Bussen, S- oder U-Bahn im Stadtgebiet unterwegs ist, sollte vorher sein Schweizer Taschenmesser aus der Hosentasche nehmen. Seit dieser Woche ist das Mitführen von Waffen nicht nur auf den Bahnhöfen und U-Bahn-Stationen, sondern auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln verboten. Von dem Verbot dürften auch die praktischen roten Allzweck-Klappmesser mit dem weißen Kreuz betroffen sein. Sämtliche Messer ab einer Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern sind tabu.
Waffenverbot gilt im Hamburger Stadtgebiet
Das Verbot des Mitführens von Waffen gilt für den gesamten ÖPNV innerhalb des Bundeslandes Hamburg. Dazu zählen auch die Hafenfähren. Wer in einem Bahnhof in den Landkreisen Harburg und Stade in einen Zug oder in eine S-Bahn nach Hamburg steigt, sollte daran denken, dass mit dem Überqueren der hamburgischen Landesgrenze das absolute Waffenverbot greift. Wer beispielsweise mit der S-Bahn der Linie S 5 aus Buxtehude oder Neu Wulmstorf kommend Richtung Hamburger City fährt, kann sich nicht damit herausreden, dass das Einsteigen noch außerhalb der waffenfreien Zone erfolgt sei. Ab der Station Neugraben darf keine Waffe mehr mitgeführt werden. Unter den Begriff Waffe fallen nicht nur Schusswaffen und Messer, sondern auch andere gefährliche Gegenstände wie bestimmte Reizgas-Sprays, Elektroschocker und Schlagstöcke. Weiter aufgeführt sind Baseballschläger, Wurfsterne, Feuerwerkskörper, Schlagringe, Teppichmesser, Schwerter, Säbel, Armbrüste, Pfeil und Bogen und Bolzenschussgeräte.
Ausnahmen für dienstliche und berufliche Zwecke
Ausnahmen gelten für alle Personen, die eine Waffe in der Ausübung ihres Dienstes mit sich führen müssen. Dazu zählen neben Polizisten, Mitarbeiter der städtischen Ordnungsdienste und der Sicherheitsdienste der Bahn. Auch Feuerwehr und Rettungsdienste sind nicht von dem Verbot betroffen. Auch Handwerker dürfen beispielsweise Messer dabeihaben, wenn sie diese für berufliche Zwecke benötigen. Das Gleiche gilt für Personen, die in der Gastronomie tätig sind - wie etwa Köche. Pfadfindergruppen dürfen ebenfalls weiter ihre Fahrtenmesser bei sich haben. Und wer in der Hamburger City etwa ein Messer kauft, um es beispielsweise zu Weihnachten zu verschenken, muss keine Strafe fürchten. Wenn das frisch erworbene Messer gut verschlossen in der Verpackung mit sich geführt wird, dann ist dies zulässig.
Bis zu 10.000 Euro Bußgeld
Wird allerdings jemand mit einem Messer oder einer anderen Waffe in der Hosentasche bzw. im Gepäck erwischt, ohne einen plausiblen Grund für das Mitführen angeben zu können, wird mit einem Bußgeld von mindestens 150 Euro belegt. Im Wiederholungsfall fällt die Strafe entsprechend höher aus. Möglich ist ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Kontrollen können von den Sicherheitsdiensten der Hamburger Hochbahn vorgenommen werden. Sie sind allerdings nicht befugt, Taschen zu durchsuchen, wenn ein Fahrgast dies verweigert. Dann muss die betreffende Person aussteigen und die Polizei wird hinzugezogen.
Hamburg setzt Sicherheitspaket um
Das neue Waffenverbot für den ÖPNV basiert auf dem Sicherheitspaket der ehemaligen Ampel-Regierung, das im Oktober beschlossen wurde. Die neuen gesetzlichen Regelungen sind eine Reaktion auf mehrere Terroranschläge im Bundesgebiet, die mit Messern verübt worden. In Hamburg es schon länger sogenannte Waffenverbotszonen - beispielsweise auf dem Kiez in St. Pauli. Waffenverbotszonen sind auch rund um den Hauptbahnhof sowie den Busbahnhof und entlang des Jungfernstiegs eingerichtet. "Hamburg ist das erste Bundesland, das die Möglichkeiten des Sicherheitspaketes jetzt Schritt für Schritt umsetzt", erklärt Innensenator Andy Grote (SPD). "Wir wollen so viele Messer und Waffen wie möglich aus dem Verkehr ziehen. Denn diese haben gerade dort, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, nichts zu suchen."
Extra-Verfügung für die S-Bahn
Die Verordnung des Hamburger Senats zum Waffenverbot („Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs“) gilt streng genommen nur für die U-Bahnen mitsamt Stationen, die Busse sowie die Bereiche rund um den Hauptbahnhof und am Jungfernstieg. Für die S-Bahn ist die Bundespolizei zuständig. Diese hat zunächst eine bis zum 1. Januar befristete Allgemeinverfügung für die S-Bahnlinien S1, S2, S3 und S5 sowie die dazugehörigen Stationen erlassen. Die Verbots-Verfügung gilt auch für den Hauptbahnhof und die Bahnhöfe Altona, Harburg, Bergedorf und Dammtor.
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