Vollständiger Schutz nur nach Zweitimpfung
Mit "Johnson&Johnson" Geimpfte: Erst dritte Impfung gilt als Booster
(jd). Personen, die den Impfstoff von "Johnson & Johnson" erhalten haben, gelten ab sofort nach der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen nicht mehr als vollständig geimpft. Entsprechend wird eine Zweitimpfung bei mit "Johnson & Johnson" Geimpften nicht mehr als Auffrischungsimpfung anerkannt. Das hat das niedersächsische Gesundheitsministerium bekanntgegeben.
Das Ministerium bezieht auf das Paul-Ehrlich-Institut, das den Impfstatus für Personen mit einer "Johnson & Johnson"-Impfung abgestuft hat. Grund ist die offenbar schwache Wirkung des Vakzins. Um als vollständig geimpft zu gelten, muss eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Diese Neuregelung bedeutet, dass Personen, die nach der ersten Impfung mit "Johnson & Johnson" eine zweite Impfung erhalten haben, rechtlich nicht länger als „geboostert“ betrachtet werden.
Das hat folgende Konsequenz: Diese Personen sind nicht mehr von der Testpflicht im Rahmen der 2G plus-Regelungen nach der niedersächsischen Corona-Verordnung befreit.
Alle Betroffenen, die bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, werden nun aufgefordert, sich drei Monate später um eine Auffrischungsimpfung zu bemühen. Bis zum Erhalt der dritten Impfung unterliegen diese Personen der Testpflicht bei 2G plus.
2 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.