Neue Regeln für das Bewohnerparken in Stade
Wer in der Stader Altstadt wohnt, hat die Möglichkeit, einen speziellen Parkausweis zu beantragen. Die Regelungen dafür ändern sich jetzt.
Aufgrund des Parkplatzmangels in der Stader Altstadt wurde das Bewohnerparken eingeführt: Wer vor Ort wohnt, kann einen Parkausweis beantragen, um auch über die maximale Parkdauer hinaus sowie ohne eine Gebühr zu zahlen im jeweiligen Bereich das Auto abstellen zu können. Ein konkreter Parkplatz wird einem aber nicht reserviert. Nun führt die Hansestadt Stade zum Jahreswechsel einige Änderungen ein.
Auf der einen Seite werden die Gebühren angepasst – erstmals seit 2005: Der Parkausweis für sechs Monate kostet ab 2024 50 statt 35 Euro, derjenige für ein Jahr 100 statt 70 Euro. Damit Interessierte nicht immer wieder neue Anträge stellen müssen, wird es ab dem kommenden Jahr auch Ausweise für zwei beziehungsweise drei Jahre geben, die 200 beziehungsweise 300 Euro kosten. Auf der anderen Seite ist es ab 2024 so, dass auf jedem Parkausweis nur noch ein Autokennzeichen eingetragen werden kann.
Anwohnerinnen und Anwohner können Parkausweise für diese Bereiche beantragen:
zweites Parkdeck bei Kaufland (hinterer Bereich)
Gesamter Innenstadtbereich (gilt nicht für die Parkhäuser, Tiefgaragen, Parkplatz Hospitalstraße, Parkplatz am Hafen und Parkplatz Stadeum)
Wer Anwohner bzw. Anwohnerin in der Altstadt ist, kann einen Parkausweis über das Online-Portal https://portal.stade.de/ (ab 1. Januar 2024), via E-Mail an verkehr@stadt-stade.de und per Briefpost (Hansestadt Stade, SG Verkehr, Hagedorn 6, 21682 Stade) beantragen.
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