Anträge beim Landkreis Stade einreichen
Nicht nur für Studenten: Auch Schüler können BAföG erhalten
Nach den Sommerferien werden viele Schülerinnen und Schüler an eine weiterführende Schule wechseln. Sie können dann unter bestimmten Voraussetzungen BAföG erhalten. Darauf weist das Amt für Ausbildungsförderung beim Landkreis Stade hin. Um eine Förderung im neuen Schuljahr möglichst zeitnah gewährleisten zu können, sollten man sich schon jetzt über eine Antragstellung informieren. Sobald eine schriftliche Schulplatzbestätigung vorliegt, kann ein Antrag gestellt werden.
Die BAföG-Leistung ist in der Regel einkommensabhängig und wird für Schüler komplett als Zuschuss gezahlt; sie müssen also nichts zurückzahlen, wie das etwa bei Studierenden der Fall ist. Zu Schuljahresbeginn ist die Anzahl der Anträge besonders groß. Wer seinen vollständig ausgefüllten Antrag zeitnah einreicht, trägt dazu bei, die Bearbeitungszeit zu verkürzen. Ob BAföG gezahlt wird, ist zunächst immer davon abhängig, ob die Schulform auch förderungsfähig ist. Wohnen Schülerinnen oder Schüler noch bei ihren Eltern, ist beim Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (ab Klasse 10) sowie bei Schulformen der beruflichen Grundbildung an den Berufsbildenden Schulen (BBS) eine Förderung nicht möglich.
Über die genauen Voraussetzungen sowie über die notwendigen Unterlagen informiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung online: www.bafög.de.
Bei Fragen zum Thema BAföG steht eine kostenfreie Infohotline zur Verfügung: 0800 - 2236 341. Nähere Auskünfte gibt es außerdem beim Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Stade unter Tel. 04141 - 125084.
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