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Wintereinbruch im Landkreis Stade: Gleich mehrere Glätteunfälle.

Polizei-Kolumne im WOCHENBLATT
Rundum freie Sicht in der Winterzeit

Freie Sicht bei Schnee und Eis sind wichtig für die Verkehrssicherheit | Foto: AdobeStock / aboutmomentsimages
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  • Freie Sicht bei Schnee und Eis sind wichtig für die Verkehrssicherheit
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Auch wenn bei uns aktuell im Landkreis Stade noch recht milde Temperaturen herrschen, kann es jederzeit dazu kommen, dass die Temperaturen unter null Grad sinken und unsere Windschutzscheiben vereist sind.
Getreu dem Grundsatz Sicherheit geht vor Bequemlichkeit sollten Sie dann bitte etwas mehr Zeit einplanen, um vor Fahrtantritt für ein rundum freies Sichtfeld an ihren Fahrzeugen zu sorgen.

Ein nur teilweises Freikratzen der Windschutzscheibe reicht nicht aus. Auch die Außenspiegel, Fahrrichtungsanzeiger, Scheinwerfer, Rücklichter und Kennzeichen müssen vor dem Fahrtantritt freigelegt werden. Verfügt Ihr Fahrzeug über beheizbare Außenspiegel, müssen Sie die Heckscheibe gemäß eines Urteils vom OVG Karlsruhe nicht freimachen, wobei die Polizei trotzdem dazu rät.

Denken Sie in diesem Zusammenhang bitte auch daran, dass verschmierte Frontscheiben und ein dadurch bedingter, schlechterer Durchblick vermieden werden sollte. Wenn ihre Scheibenwischer Schlieren ziehen oder nicht mehr mit der ganzen Länge der Wischerblätter aufliegen, ist die Erneuerung der Gummilippen umgehend erforderlich. Genauso wichtig ist die regelmäßige Kontrolle des Wischwassers inklusive Reinigungs- und Frostschutzzusatz in der Scheibenwaschanlage.

Weiterhin ist es auch nicht erlaubt, mit einem Autodach und / oder einer Motorhaube voller Schnee loszufahren. Hierdurch kann es zu einer akuten Gefährdung der freien Sicht kommen. Außerdem kann der Schnee, wenn dieser während der Fahrt nach hinten fliegt, andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen.

Bei Missachtung der vorgenannten Regeln drohen Verwarngelder in unterschiedlichen Höhen sowie bei einem Schadensfall der Verlust des Versicherungsschutzes. 

Abschließend noch der Hinweis, dass der Motor, während Sie mit der Enteisung Ihrer Scheiben beschäftigt sind, nicht laufen gelassen werden darf. Diese umweltschädliche Ordnungswidrigkeit kann ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro zuzüglich Verwaltungsgebühren nach sich ziehen.

Ich wünsche ihnen einen allzeit klaren Durchblick im Straßenverkehr, schöne Feiertage, einen guten „Rutsch“ und verabschiede mich bis zum Jahr 2025.

Thomas Mehnen
Ihr Verkehrssicherheitsberater
der Polizeiinspektion Stade

Freie Sicht bei Schnee und Eis sind wichtig für die Verkehrssicherheit | Foto: AdobeStock / aboutmomentsimages
Thomas Mehnen | Foto: Polizei
Redakteur:

Stephanie Bargmann aus Stade

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