Inzidenz fünf Werktage in Folge über 50 / Aktuell liegt der Wert aber wieder darunter
Testpflicht für Ungeimpfte: Im Landkreis Stade gilt ab Donnerstag die 3G-Regel
jd. Stade. Jetzt hat es auch der Landrat per Allgemeinverfügung amtlich verkündet: Im Landkreis Stade gilt ab Donnerstag, 21. Oktober, wieder die erweiterte 3G-Regel. Grund sind die gestiegenen Corona-Zahlen. Am Dienstag lag die Sieben-Tage-Inzidenz am fünften Werktag in Folge über dem Grenzwert von 50. Nach der Corona-Verordnung des Landes treten Beschränkungen in Kraft, wenn die Inzidenz fünf Werktage in Folge die 50er-Marke überschreitet.
Am heutigen Mittwoch, 20. Oktober, ist die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Stade zwar wieder knapp unter den Grenzwert gefallen und beträgt aktuell laut RKI 47,7. Doch nach Corona-Verordnung muss "3G" zunächst in Kraft und solang gelten, bis die Inzidenz wieder fünf Werktage nacheinander die 50er-Marke unterschreitet.
Gemäß "3G" müssen Personen, die weder genesen noch geimpft sind, einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen, wenn sie beispielsweise ein Restaurant besuchen oder zum Frisör gehen wollen. Auch für die Nutzung von Sporthallen, Schwimmbädern oder Fitnessstudios gilt dann die 3G-Regel. Ebenso ist die Teilnahme an Zusammenkünften, Veranstaltungen und Sitzungen mit mehr als 25 Personen nur für Genesene, Geimpfte und Getestete erlaubt. Die 3G-Regel betrifft auch private Zusammenkünfte. Ausgenommen sind religiöse Veranstaltungen.
Eine Übersicht über die 3G-Regel gibt diese Grafik:
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