Stader Schüler soll 1.900 Euro fürs "Daddeln" zahlen / Verbraucherzentrale warnt
Teure Ferienbeschäftigung
jd. Stade. Viele Eltern dürften froh sein, dass wieder die Schule begonnen hat - zumindest dann, wenn der Sohn oder die Tochter die Ferienzeit damit zubrachten, im dunklen Kämmerlein auf dem Smartphone zu "daddeln". Da ist das Lernen in der Schule allemal sinnvoller als diese abgestumpfte Form der Freizeitbeschäftigung. Die Spielerei auf dem Smartphone kann zudem richtig ins Geld gehen, wie ein aktueller Fall aus Stade zeigt. Ein 12-Jähriger tappte über eine Spiele-App in eine Kostenfalle. Jetzt sollen seine Eltern 1.900 Euro zahlen. Die Verbraucherzentrale ist an dem Fall dran. Die Stader Verbraucherberaterin Renate Schlünzen warnt andere Eltern eindringlich davor, die Handy-Spielerei ihres Nachwuchses auf die leichte Schulter zu nehmen.
Der Schock war groß, als die Mobilfunkrechnung für das Smartphone des Juniors ins Haus flatterte: Neben dem üblichen Preis für die Flatrate wurde zusätzlich ein Posten in vierstelliger Höhe als sogenannte Drittanbieterforderung ausgewiesen. Die Eltern fragten sich verzweifelt, wie diese bombastische Summe zustande gekommen sein sollte, die der Store des Android-App-Anbieters verlangte. Hatten sie dem Sohn doch extra eine Guthabenkarte gekauft, um so die volle Kostenkontrolle zu haben.
Was den Eltern allerdings nicht klar war: Über sogenannte In-App-Käufe können weitere Online-Inhalte oder Dienste kostenpflichtig erworben werden, selbst wenn das Prepaid-Guthaben erschöpft ist. Dafür muss beim App-Store neben der Guthabenkarte nur eine zusätzliche Zahlungsweise hinterlegt sein. Ist dort "Abrechnung über Mobilfunkanbieter" angegeben, fordert der App-Anbieter das Geld über die Handyrechnung ein. Die Stader Verbraucherzentrale rät, diese Option im App-Store umgehend zu deaktivieren, ebenso wie andere Zahlungsmöglichkeiten - etwa mit Kreditkarte oder per Paypal.
Damit sind aber gerade junge Handynutzer, die sich oft allzu unbedarft durch mobile Seiten klicken, längst nicht vor allen Bezahl-Fallstricken geschützt. Viele lassen sich bei einem Online-Spiel schnell dazu verleiten, Zusatzfunktionen freizuschalten oder den Spielfortschritt mit virtuellem Geld zu erkaufen. Im Netz tummeln sich zudem zahlreiche unseriöse Anbieter, die es geradezu darauf anlegen, dass ein Handynutzer unbedacht oder versehentlich einen Button antippt, der eine versteckte Zahlung auslöst.
"Solche Tricks kann man mit einer sogenannten Drittanbietersperre aushebeln", so Schlünzen. Diese Sperre verhindert die Identifizierung der Mobilfunknummer durch die Anbieter von Spielen oder Diensten. Die Telekommunikationsdienstler wie Telekom oder Vodafone seien gesetzlich dazu verpflichtet, auf Kundenwunsch eine solche Sperre einzurichten. Schlünzen empfiehlt Eltern, zusätzlich einen Passwortschutz einzurichten. Auf diese Weise muss jede Form des mobilen Bezahlens zuvor per Passwort ausdrücklich bestätigt werden.
Wenn bereits eine horrende Rechnung eingefordert wurde, sollten Eltern sich dagegen wehren. „Wird Minderjährigen ein Handy zur Nutzung überlassen, beinhaltet das nicht automatisch die Erlaubnis, Käufe damit abzuwickeln“, sagt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale.
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