Online-Antrag über das Serviceportal
Tipp vom Landkreis Stade: Schülerfahrkarte jetzt beantragen

Über das Serviceportal des Landkreises Stade können schon jetzt Schülerfahrkarten für das nächste Schuljahr online beantragt werden, wie Inken Montzka von der Kreisverwaltung zeigt | Foto: Landkreis Stade / Nina Dede
  • Über das Serviceportal des Landkreises Stade können schon jetzt Schülerfahrkarten für das nächste Schuljahr online beantragt werden, wie Inken Montzka von der Kreisverwaltung zeigt
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Eltern denken meist weiter voraus als ihre Kinder. Das gilt auch für schulische Belange. Eine Sache können sie schon jetzt für das kommende Schuljahr erledigen: die Bestellung der Schülerfahrkarten für den Nachwuchs. Das geht mittlerweile bequem von zu Hause aus: Die Anträge für eine Fahrkarte können online über das Serviceportal des Landkreises Stade gestellt werden. 

Landkreis Stade führt neuen digitalen Service für Schüler ein

Das Serviceportal ist über die Homepage des Landkreises Stade erreichbar, da dieser Träger der Schülerbeförderung ist. Ein Klick auf den gleichnamigen Button rechts oben reicht aus. Alternativ kann das Portal direkt aufgerufen werden: auch ein Link verwendet werden: portal.landkreis-stade.de. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Im Serviceportal sind die Dienstleistungen alphabetisch geordnet, erläutert Inken Montzka, stellvertretende Leitung vom Amt Wirtschaft, Verkehr und Bildung: „Unter ‚S‘ findet man dann das Stichwort Schülerbeförderung. Außerdem kann in der Suchfunktion ‚Schülerbeförderung‘ oder auch ‚Schülerfahrkarte‘ eingegeben werden.“

Im Serviceportal sind nicht nur die Anträge selbst zu finden, sondern auch die Rechtsgrundlagen sowie die Erläuterungstexte. So müssen beispielsweise Kinder der fünften und sechsten Klasse mindestens drei Kilometer von ihrer Schule entfernt wohnen, um einen Anspruch auf Schülerbeförderung zu haben. Mädchen und Jungen, die auch im Schuljahr 2024/2025 die Voraussetzungen für eine Schülerfahrkarte erfüllen, müssen wiederum keine neue Fahrkarte beantragen. Diese behalten ihre Gültigkeit.

Neuer Zugang für Serviceportal des Landkreises Stades erforderlich

„Die Texte und Masken im Serviceportal sind übersichtlich und anwenderfreundlich gestaltet. Die Benutzung ist selbsterklärend“, erläutert Montzka. Dank der digitalen Antragstellung können beispielsweise Fehler oder auch unvollständige Angaben der Antragssteller vermieden werden. Gleichzeitig werden die Prozesse in der Sachbearbeitung der Schülerbeförderung verbessert. „Mit dem neuen Service schreitet die Digitalisierung der Kreisverwaltung weiter voran und die Bürgerfreundlichkeit wird ausgebaut“, so die stellvertretende Amtsleiterin.

Die Kreisverwaltung prüft jeden einzelnen Antrag, ob die Voraussetzungen für eine Schülerbeförderung erfüllt werden. Dazu ist der Landkreis Stade rechtlich verpflichtet. Für Fragen steht das Team „Schülerfahrkarten“ unter den Rufnummern 04141 - 124032, 04141 - 124034 und 04141 - 124035 zur Verfügung.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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