Corona-Tests ab 11. Oktober nicht mehr gratis
Ungeimpfte müssen sich künftig testen lassen - und dafür bezahlen
(jd). Testpflicht statt Impfpflicht: Ungeimpfte müssen sich künftig testen lassen, wenn sie Lokale aufsuchen oder Räume in bestimmten Einrichtungen betreten. Die Vorlage eines negativen Testergebnisses soll ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 erforderlich sein - sofern man nicht geimpft oder von einer COVID-19-Erkrankung genesen ist. Die Regelung soll bereits ab dem 23. August gelten. Die Corona-Test sind aber nur noch zwei Monate kostenfrei. Wer sich testen lässt, muss ab dem 11. Oktober dafür bezahlen. Darauf haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder bei der Bund-Länder-Konferenz am Dienstagnachmittag verständigt.
Weiterhin kostenlos bleiben die Tests für Kinder und Jugendliche sowie für Personen, die sich beispielsweise aufgrund einer Erkrankung nicht impfen lassen dürfen. Das gilt auch für Schwangere sowie für Personengruppen, für die es bisher keine Empfehlung seitens der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
Die Pflicht zu einem Corona-Test soll für folgende Gebäude, öffentliche Einrichtungen und frei zugängliche Bereiche gelten:
- Innenbereiche der Gastronomie
- Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen, Campingplätze und Ferienwohnungen), jeweils bei An- und Abreise
- Kliniken
- Alten- und Pflegeheime
- Friseurläden, Kosmetikinstitute und andere Anbieter von körpernahen Dienstleistungen
- Veranstaltungen und Feste in Innenräumen (dazu zählen auch Kinos)
- Fitness-Studios, Schwimmbäder, Sportstätten
Vorgelegt werden muss entweder einen negativer Antigen-Test , der nicht älter als 24 Stunden ist, oder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Schüler sind von der Testpflicht befreit, sofern sie regelmäßig im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden.
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