Änderung ab 2024 für Waffenbesitzer
Waffenbehörde: Zuständigkeit geht an den Kreis Stade über
Die bisherige Zuständigkeit der Waffenbehörden der Hansestädte Stade und Buxtehude sowie der Samtgemeinde Harsefeld geht mit Wirkung zum 1. Januar 2024 an den Landkreis Stade über. Ab diesem Zeitpunkt ist der Landkreis Stade allein zuständige Waffenbehörde für alle Waffenbesitzer im Kreisgebiet. Die Mitarbeiter der Waffenbehörde bei der Kreisverwaltung sind dann Ansprechpartner für alle waffenrechtlichen Angelegenheiten der Jäger und Sportschützen. Das Gleiche gilt beispielsweise auch für Mitglieder von Schützenvereinen, für Inhaber von kleinen Waffenscheinen und für Waffensammler.
Hintergrund ist eine Änderung der Waffengesetz-Durchführungsverordnung, wonach ab 2024 ausschließlich die Landkreise und die kreisfreien Städte für die Durchführung des Waffengesetzes zuständig sind. Damit endet am 31. Dezember 2023 die Zuständigkeit der Hansestädte Stade und Buxtehude und der Samtgemeinde Harsefeld. Diese Änderung betrifft alle dort wohnenden Waffenbesitzer. Für die übrigen Waffenbesitzer im Kreisgebiet ändert sich nichts, denn für sie ist der Landkreis Stade schon jetzt zuständige Waffenbehörde.
Schon jetzt werden von den Hansestädten Stade und Buxtehude sowie von der Samtgemeinde Harsefeld keine waffenrechtlichen Angelegenheiten mehr bearbeitet. Waffenbesitzer haben daher ab sofort ihre Unterlagen und Anträge an folgende Adresse zu senden:
Landkreis Stade
- Waffenbehörde -
Am Sande 2,
21682 Stade
Die eingehenden Unterlagen werden gesammelt und ab Januar 2024 nach Eingangsdatum bearbeitet. Der Landkreis Stade bittet darum, für persönliche Vorsprachen im Vorwege einen Termin zu vereinbaren. Terminvereinbarungen sind telefonisch unter den Rufnummern 04141 / 12-3227, -3228 oder -3229 sowie per E-Mail an waffenbehoerde@landkreis-stade.de möglich.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.