Gebührenschock bei der Sportplatz-Bewässerung
Der Landkreis Harburg kassiert, der Landkreis Stade nicht
Ein gepflegter Rasen auf dem Sportplatz ist der Stolz jedes Platzwartes. Für ein sattes Grün muss ab und zu mal gewässert werden. Oftmals verwenden die Sportvereine dafür Grundwasser, das sie aus Brunnen pumpen. Das Wasser für die Sportplatz-Beregnung ist aber nicht kostenlos. Die Behörden - in diesem Fall die Landkreise - müssen dafür laut Gesetz eine Wasserentnahmegebühr kassieren. Bislang war die Gebühr für die Vereine so gering, dass sie unter die Bagatellgrenze von 280 Euro pro Jahr fiel und daher nicht erhoben wurde. Jetzt trudelten einigen Sportvereinen aus dem Landkreis Harburg aber saftige Gebührenbescheide ins Haus (siehe Artikel unten). So soll der TSV Winsen rund 1.800 Euro für das Jahr 2022 nachzahlen. Als Begründung wird eine Neuregelung im Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) angegeben. Der Landkreis Stade hingegen will die Vereine auch weiterhin nicht zur Kasse bitten.
Grundwasser zapfen ist nicht gratis: Landwirte, die ihre Äcker beregnen, müssen ebenso zahlen wie Gärtnereien, Forstbetriebe oder eben Sportvereine. Das schreibt in Niedersachsen das Wassergesetz vor. Für alle galt bisher ein Sondertarif von 1,4 Cent pro Kubikmeter. Doch bereits 2018 stellte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg klar: Dieser niedrige Gebührentarif darf nur dann gelten, wenn diese Art der "Beregnung und Berieselung das Wachstum von Pflanzen fördere". Das treffe für die Land- und Forstwirtschaft sowie für den erwerbsmäßigen Gartenbau auf jeden Fall zu, so die Richter. Sie trugen dem Land auf, den Gesetzestext präziser zu formulieren.
Höhere Gebühren für die Sportvereine
Das erfolgte mit der NWG-Novelle im vergangenen Jahr. Sportvereine sind seitdem außen vor. "Damit ist klargestellt, dass die Wasserentnahme zur Beregnung und Berieselung von Sport- und Reitplätzen nicht hierunter fällt, sondern als Wasserentnahme 'zu sonstigen Zwecken' anzusehen ist", erklärt der Vize-Pressesprecher des Niedersächsischen Umweltministeriums, Matthias Eichler, auf WOCHENBLATT-Nachfrage. Für die Sportvereine ist das eine bittere Pille: Wer nämlich Grundwasser "zu sonstigen Zwecken" entnimmt, muss 18 Cent pro Kubikmeter berappen. Das ist eine Gebührenerhöhung um das 13-Fache.
Während die betreffenden Sportvereine im Landkreis Harburg bereits Post aus dem Kreishaus erhalten haben und sich die Vorstände über die horrenden Gebühren ärgern, bleibt im Landkreis Stade alles beim Alten. "Aus unserer Sicht ist eine Sportplatzberegnung vergleichbar mit der Beregnung von landwirtschaftlich genutzten Feldern bzw. der Beregnung von Pflanzen", sagt Landkreis-Sprecher Daniel Beneke. Schließlich handele es sich in aller Regel um Rasenflächen, bei denen das Wasser wieder im Erdreich versickere.
Vereine nicht zusätzlich finanziell belasten
Der Landkreis Stade bezieht damit Position zugunsten der ehrenamtlichen Vereinsarbeit: Die Sportvereine, die schon wegen Corona gebeutelt waren, sollen nicht noch durch eine Bewässerungs-Gebühr zusätzlich finanziell belastet werden. "Für eine höhere Belastung der Sportvereine sehen wir keine Grundlage", so Beneke. Der Landkreis will am etablierten Verfahren festhalten. Das heißt: Weiterhin nur 1,4 statt 18 Cent für den Kubikmeter Grundwasser - und wenn am Jahresende weniger als 280 Euro zusammenkommen, wird gar kein Gebührenbescheid erstellt.
Das könnte einen Konflikt mit dem Land heraufbeschwören. Denn das Umweltministerium stellt in seiner Antwort auf die WOCHENBLATT-Anfrage unmissverständlich klar, dass von den Landkreisen Wasserentnahmegebühren zwingend erhoben werden müssen: "Es besteht für die Wasserbehörden auch keine rechtliche Möglichkeit mehr, anders zu verfahren."
Die Schuld an der unpopulären Entscheidung, Sportvereine abzukassieren, schiebt das vom Grünen-Politiker Christian Meyer geführte Umweltministerium aber von sich: Diese Entscheidung sei noch unter der alten rot-schwarzen Landesregierung getroffen worden.
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