Ärger mit der Dokumentationspflicht
Corona und der Datenschutz: Adresslisten dürfen nicht offen ausliegen

So ließe sich die Erfassung der Adressen datenschutzsicher gestalten: Für jeden Kunden wird ein eigener Zettel verwendet   | Foto: jd
  • So ließe sich die Erfassung der Adressen datenschutzsicher gestalten: Für jeden Kunden wird ein eigener Zettel verwendet
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(jd). Sie liegen beim Frisör, im Restaurant oder auch im Nagelstudio oftmals offen aus: die Listen, in die sich jetzt jeder Kunde eintragen muss. Angegeben werden müssen die volle Anschrift und die Telefonnummer. Das schreibt die "Corona-Verordnung" des Landes vor. Die Erfassung der Kundendaten soll gewährleisten, dass die Gesundheitsämter im Fall einer Infektion zügig Kontaktpersonen erreichen können. Doch was in Hinblick auf Corona sinnvoll erscheint, kann aus Sicht des Datenschutzes zu einem Problem werden.
"Ist das überhaupt erlaubt, dass diese Listen von jedem einsehbar sind?" Mit dieser Frage wandten sich mehrere WOCHENBLATT-Leser in den vergangenen Tagen an die Redaktion. Nein, lautet dazu die klare Antwort. "Wenn mit Erfassungslisten gearbeitet wird, ist darauf zu achten, dass keine Person die Daten anderer Personen zur Kenntnis nehmen kann", heißt es in einer Ende Mai herausgegebenen Mitteilung der Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD), Barbara Thiel.

Gastronomen oder Frisöre sollten Kundendaten selbst eintragen

Thiels Behörde empfiehlt: Der betreffende Gastronom oder Frisör sollte die Daten der Gäste bzw. Kunden abfragen und dann selbst in die Liste eintragen. So könne ein Verstoß gegen den Datenschutz vermieden werden. Denn, so heißt es weiter: "Ein eigenständiges Eintragen der Kontaktdaten durch die betroffene Person ist aus Datenschutzgründen nur zulässig, wenn vorherige Einträge abgedeckt werden."
Dass Niedersachsens oberste Datenhüterin jetzt noch einmal mit einem Hinweis zu einer "datenschutzkonformen Dokumentation" von Kundenadressen reagiert, liegt wohl auch daran, dass bei ihr bereits die ersten Beschwerden eingegangen sind. Auf WOCHENBLATT-Nachfrage teilt Thiels Behörde mit, in rund 20 Fällen hätten Bürger moniert, dass Listen offen einsehbar seien.

Datenschutz muss gewährleistet werden

Bußgelder seien aber noch nicht verhängt worden, so LfD-Pressesprecher Johannes Pepping. Möglich sei auch eine Verwarnung. Damit es gar nicht so weit kommt, sollten sich die Gastronomen und Dienstleister, in deren Betrieben eine Dokumentationspflicht besteht, schleunigst dafür sorgen, dass sie bei der Erfassung der Kundenadressen den Datenschutz gewährleisten. Das dürfte auch im eigenen Interesse liegen, denn wahrscheinlich ist es nur eine Frage der Zeit, wann sich die ersten Abmahnanwälte auf dieses Thema stürzen.

Keine böse Absicht, nur schlecht informiert

Böse Absicht ist den jeweiligen Geschäftsinhabern sicherlich nicht zu unterstellen. Viele sind schlichtweg nicht informiert gewesen. Den Vorwurf, mit den Hinweisen zum Datenschutz zu spät an die Öffentlichkeit gegangen zu sein, will sich Thiels Behörde aber nicht gefallen lassen. Die Pflicht zur Erfassung der Kundendaten habe es zuerst bei den Frisören gegeben, so Pepping, der in diesem Zusammenhang die rot-schwarze Regierung in Hannover kritisiert: "Die LfD war von der Landesregierung nicht im Vorfeld informiert worden, dass diese Pflicht eingeführt wird."

Seine Behörde habe es aber dennoch rechtzeitig hinbekommen, entsprechende Hinweise und Mustervordrucke herauszugeben und an die Innungsverbände sowie die Handwerkskammern zu übermitteln. Nachdem das Land die Dokumentationspflicht nach Öffnung weiterer Betriebe auch auf weitere Branchen ausgeweitet habe, seien Hinweise und Handreichungen stets aktualisiert worden, so Pepping. "Auch wurden weitere Verbände von uns aktiv kontaktiert, um einen möglichst großen Streueffekt zu erzielen."

Handwerkskammer gibt Tipps

Dennoch scheint das Thema Datenschutz in diesen Tagen der Corona-Wirren noch nicht bei allen Betrieben angekommen zu sein. Handwerkskammer gibt Tipps Wie dokumentiert man die notwendigen Kontaktdaten der Kunden nach den Vorgaben des Datenschutzes?
Eine Antwort auf diese Frage findet sich auf der Homepage der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. Unter diesem Link gibt es detaillierte Hinweise.

"Außerdem haben wir diese Informationen über unseren Newsletter und unsere Kanäle in den sozialen Medien verbreitet", berichtet Handwerkskammer-Sprecherin Sandra Jutsch. Anfragen zu diesem Thema könne man an die Corona-E-Mail-Hotline richten: corona@hwk-bls.de.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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