Der Arbeitgeberverband Stade berät und vertritt seine Mitglieder in allen Belangen des Arbeits- und Sozialrechtes
lt. Stade. Wie formuliere ich Arbeitsverträge, Abmahnungen, Zeugnisse und Kündigungen rechtssicher? Wie halte ich Lohnkosten flexibel? Und was kann ich machen, wenn ein Mitarbeiter sich ständig krank meldet oder ein Azubi unentschuldigt in der Berufsschule fehlt? Was ist zu veranlassen, wenn der Betriebsrat Überstunden nicht zustimmt? In diesen und allen anderen Arbeitgeberfragen berät der Arbeitgeberverband Stade seine Mitglieder individuell und vertritt sie außerdem kostenfrei vor Gericht, Behörden und Institutionen.
Außerdem bietet der Arbeitgeberverband Seminare für Unternehmer und leitende Mitarbeiter sowie schulbegleitenden Unterricht für die Auszubildenden der AGV-Mitglieder an und organisiert Info-Veranstaltungen zu den Themen Arbeitsrecht, Mitarbeiterführung, Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Sozialversicherung.
"Wir vertreten rund 400 überwiegend mittelständische Unternehmen aus dem ganzen Elbe-Weser-Dreieck", sagt Hauptgeschäftsführer und Rechtsanwalt Thomas Falk. Ihm stehen als Geschäftsführer die Rechtsanwälte Tobias Wilkens und Manfred v. Gizycki zur Seite. Alle drei fahren auf Wunsch auch direkt zu den Unternehmen und beraten die Mitglieder vor Ort - unabhängig davon, ob es sich um einen Kleinbetrieb oder um ein internationalkonzerngebundenes Unternehmen handelt.
Der Arbeitgeberverband ist regional organisiert und offen für alle Branchen. Eine Mitgliedschaft führt nicht zu einer Tarifbindung, betont Falk. Der Mitgliedsbeitrag wird individuell für die Unternehmen berechnet und von der Mitgliederversammlung festgelegt.
Nähere Informationen zum Arbeitgeberverband, Poststraße 1, in Stade gibt es unter www.agv-stade.de sowie unter Tel.: 04141 - 41010 oder per E-Mail an: info@agv-stade.de
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Redakteur:Lena Stehr |
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