EEG-Umlage bald auch für eigenen Strom
Ab August werden bei den meisten neuen Anlagen 3,12 Cent pro Kilowattstunde fällig
(sb). Wer überlegt, künftig seinen eigenen Strom mit einer Photovoltaikanlage oder einem Blockheizkraftwerk zu produzieren, sollte jetzt schnell sein. Der aktuelle Kabinettsentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sieht vor, dass ab August die sogenannte EEG-Umlage auch für selbst genutzten Strom fällig wird. Pro selbst erzeugter und selbst verbrauchter Kilowattstunde Strom sollen 50 Prozent der EEG-Umlage abgeführt werden. Das wären aktuell 3,12 Cent. Bestehende Anlagen sind davon nicht betroffen.
Die EEG-Umlage muss laut Kabinettsentwurf für alle neuen, privat und gewerblich genutzten Anlagen gezahlt werden, die ab August 2014 in Betrieb gehen. Ausgenommen sind Solaranlagen mit einer Größe bis zu zehn Kilowatt Peak (kWp). Bei Blockheizkraftwerken (BHKW) sind die ersten 10.000 Kilowattstunden (kWh) im Jahr frei. Torsten Nenke, Spezialist für Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerke bei der Karl Meyer Energiesysteme GmbH in Wischhafen,
weist darauf hin, dass laut Kabinettsentwurf für Anlagen, die vor dem 1. August 2014 den Betrieb aufnehmen, auch in Zukunft keine EEG-Umlage fällig werden wird. „Deshalb lohnt es sich gerade für Gewerbetreibende, bis zum August eine Anlage ans Netz zu bringen“, sagt Nenke.
Nach Angaben des Bundesverbandes Solarwirtschaft wären mehr als zwei Drittel des deutschen Photovoltaik-Marktes von einer Belastung mit der EEG-Umlage betroffen, da lediglich die Betreiber von Kleinstanlagen befreit bleiben. Blockheizkraftwerke sind bei der geplanten Freimenge von 10.000 Kilowattstunden sogar noch stärker betroffen. Schließlich erzeugt bereits ein Blockheizkraftwerk mit einer Leistung von zwei Kilowatt bei einer typischen Laufzeit von 5.000 Stunden im Jahr 10.000 Kilowattstunden.
Auch wenn noch bis August Sicherheit herrscht, hoffen Fachleute wie Torsten Nenke darauf, dass die Bundesregierung sich doch noch gänzlich gegen eine Abgabe auf selbst verbrauchten Solarstrom entschließt. „Privatleute und kleinere Unternehmer sollten nicht durch eine Sonderabgabe für die Selbstversorgung mit Grünstrom bestraft werden“, sagt Nenke. Der Regierungsentwurf soll voraussichtlich am 5. Mai in den Bundestag eingebracht bereits Ende Juni beschlossen werden.
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